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Pfandpflicht

Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen (VerpackG)

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) erweitert die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen und zwar durch eine Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht bei Einweggetränkeverpackungen. Betroffen sind Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure und Mischgetränken mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent. Des weiteren gibt es neue Hinweispflichten bei Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen. Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen Das neue Verpackungsgesetz bestimmt: § 31 VerpackG – […]