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Mir liegt eine Abmahnung der Volkswagen AG aus Wolfsburg zur Prüfung vor. Diese lässt über ihre Berliner Rechtsanwälte Lubberger Lehment einen Onlinebetreiber abmahnen. Der Vorwurf lautet, bei eBay Nabenkappen mit dem VW-Emblem angeboten zu haben, obwohl diese nach den Feststellungen von VW keine Originalteile sind.

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Des weiteren mahnt die Volkswagen AG einen online Anbieter wegen des Verkaufs von Einstiegsleisten unter dem Aufdruck SCIROCCO ab.

Abmahnung Volkswagen AG – Rechtlicher Hintergrund

Die Volkswagen AG ist einer der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilproduzent Europas. Zur Sicherung seiner Rechte verfügt die Volkswagen AG über umfänglichen Markenschutz. Es wird auf die EU-Wort-/ Bildmarken Nr. 11238748 und Nr. 703983 („VW im Kreis“) sowie auf die Unionsmarken Nr. 703702 „Volkswagen“ und Nr. 1354216 „VW“ verwiesen. Die Marken sind überragend bekannt und deshalb auch gegen alle Formen der Rufausbeutung geschützt (Art. 9 (1) S. 2 lit. c) UMV).

Die Volkswagen AG moniert mit der Abmahnung, dass der Betroffene über ebay unter Verwendung der Marken „VW im Kreis“ Nabenkappen für Fahrzeuge der Volkswagen AG zum Verkauf angeboten hat. Bei den angebotenen und verkauften Nabenkappen soll es sich nicht um Originalkappen der Volkswagen AG handeln, sondern um Produkte anderer Hersteller.

Durch die Verwendung der Marke „VW im Kreis“ auf den Nabenkappen, die nicht von der Volkswagen AG in den Verkehr gebracht wurden, seien die Rechte der Volkswagen AG aus deren Marke gem. Art. 9 (1) S. 2 lit. a) UMV verletzt. Überdies sei der Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung i. S. d. Art. 9 (1) S. 2 lit. c) UMV erfüllt. Dies deshalb, weil mit dem Angebot und Verkauf der mit der Marke der Volkswagen AG beworbenen und versehenen Nabenkappen, Navigationssystemen und Einstigsleisten das besondere Image und die hohe Wertschätzung der Volkswagen AG ausgenutzt worden.

Update: 19.06.2017

Der Vorwurf der Abmahnung aus dem Juni 2017 lautet, bei eBay Raubkopien von (modifizierter) Firmware der Navigationsgeräte und der dazugehörigen Digitalkarten angeboten zu haben.

Hintergrund der Abmahnung von Volkswagen

VW verweist auf die EU-Wort-/Bildmarken Nr. 11238748 und Nr. 703983 („VW im Kreis“). Die Marken sind nach den Darstellungen der Rechtsanwälte überragend bekannt und deshalb auch gegen alle Formen der Rufausbeutung geschützt (Art. 9 (1) S. 2 lit. c) UMV).

Die Volkswagen AG behautet, dass der abgemahnte Onlinehändler über eBay unter Verwendung der Marke „VW im Kreis“ Raubkopien von (modifizierter) Firmware der Navigationssysteme der Volkswagen AG und der dazugehörigen Digitalkarten zum Verkauf angeboten hat. Weiter wird ihm vorgeworfen, Updates unter Verwendung der Bildmarke „VW im Kreis“ über seine Internetseite angeboten zu haben.

Bei den von dem Onlinehändler angebotenen und verkauften CDs/DVDs handelt es sich nach den Darstellungen von VW um raubkopierte Datenträger mit urheberrechtlich geschützten Inhalten der Volkswagen AG. Die Herstellung und der Verkauf solcher Kopien greift in die Nutzungsrechte der Volkswagen AG an der Firmware und den Navigationskarten aus §§ 69 a ff. i. V. m. 15, 16 UrhG ein. Durch die Verwendung der EU-Bildmarke Nr. 11238748 der Volkswagen AG in den eBay-Angebotsbildern hat der Onlinehändler darüber hinaus die Rechte der Volkswagen AG aus diesen Marken gem. Art. 9 (1) S. 2 lit. a), b) UMV verletzt. Überdies erfüllt er den Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung i. S. d. Art. 9 (1) S. 2 lit. c) UMV, da er mit der Verwendung der Bildmarke für das Angebot der in Rede stehenden Ware das besondere Image und die hohe Wertschätzung ausnutzt.

Update 27.01.2017

Genauso wie die Abmahnung vom 19.06.2017. Forderungen sind eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Höhe von mind. 2.948,90 € netto.

Forderungen der Volkswagen AG?

Der von der Abmahnung Betroffene ist aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungserklärung binnen zwei Wochen abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt.
Ferner wird mein Mandant aufgefordert, innerhalb derselben Frist diverse Auskünfte zu erteilen und zu bestätigen, dass Schadensansprüche der Volkswagen AG dem Grunde nach anerkannt werden.

Des Weiteren wird die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 250.000,00 €, mithin 2.948,90 € netto geltend gemacht.

Abmahnung Volkswagen AG – Was können Sie tun?

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung der Volkswagen AG erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei.

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.

Fragen kostet nichts!


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    Lesen Sie auch unseren Beirag: Richtig auf eine Abmahnung reagieren.


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