Mir liegt eine Klage der Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K. aus Heidelberg zur Prüfung vor, Die Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte aus Mannheim vertritt den Kläger vor dem Landgericht Mannheim.
Hintergrund sind Unterlassungsforderungen wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße gegen einen eBay Händler. Voraussetzung ist, dass der Beklagte im vorgerichtlichen schriftlichen Abmahnverfahren keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Der Streitwert liegt bislang bei 15.000 €.
Klage der Bären Apotheke Thomas Jürgens e.K. – Hintergrund der Klage
Der wettbewerbsrechtliche Vorwurf besteht im Wesentlichen darin, dass der Anbieter bei eBay mehrere selbst hergestellte Lebensmittelprodukte unter Angabe von krankheitsbezogenen Werbeaussagen für den Verkauf bewirbt. Diese sind allerdings nicht Gegenstand eines autorisierten Health Claims nach der entsprechenden Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO). Darüber hinaus ist die angepriesene gesundheitsfördernde Wirkung nicht wissenschaftlich bewiesen.
Ferner wird bei der Klage der Bären Apotheke Thomas Jürgens e.K. gefordert, zukünftig nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ein Mindesthaltbarkeitsdatum sowie ein ordnungsgemäßes Zutatenverzeichnis bei der Produktbeschreibung anzugeben.
Klage der Bären Apotheke Thomas Jürgens e.K. – was können Sie tun?
Die gerügten Wettbewerbsverstöße sind massiv. Unterlassungsverpflichtungen können einen ganzen Geschäftsbetrieb über Monate lahmlegen. Die Handlungsmöglichkeiten nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder Unterlassungsklage sollten Sie daher von einem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären lassen.
Sind die Forderungen in allen Punkten berechtigt, empfiehlt sich möglicherweise schon aus Kostengründen eine schnelle Verfahrensbeendigung. Liegen formelle oder materielle Rechtsprobleme vor, kann sich auch eine Verteidigung vor Gericht anbieten. Die speziellen Rechtsvorschriften der Health Claims Verordnung (HCVO) und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bedürfen besonderer Fachkenntnisse. Im Zuge einer Gesamtlösung des Falles muss dann möglicherweise auch geklärt werden, welche Anforderungen zukünftig für ein rechtskonformes Anbieten derartiger Lebensmittelprodukte zu berücksichtigen sind.
Sie können mir gerne Ihre Klage gerne unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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