Skip to main content

Auch im Jahr 2014 mahnt die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl, Schröder, Hamburg wieder im Auftrag der Firma United Navigation GmbH die ungenehmigte Nutzung von Kartografie (also Stadtplänen/ Landkarte) auf Internetseiten ab.

Uns liegt aktuell eine Abmahnung eines Mandanten vom 09.01.2014 vor. Bis zum 20.01.2014 hat dieser nun Zeit, den Vorgang rechtlich prüfen zu lassen und ggf. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Forderungen der Abmahnung United Navigation GmbH sehen wie folgt aus:

  1. Beseitigung des Kartenausschnitts aus dem Internetauftritt.
  2. Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung.
  3. Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 679,10 €.
  4. Zahlung einer entgangenen Lizenzgebühr in Höhe von 2.313,09 €.
  5. ggf. Auskunft über die Nutzung der Kartografie in anderen Medien, z.B. gedruckten Prospekten

Das von der Firma United Navigation GmbH hergestellte Kartenmaterial kann nach Angaben von MBBS Rechtsanwälte auf falk.de und gofalk.de abgerufen und zu den dortigen Lizenzbedingungen zur Nutzung eingekauft werden. Das Kartenmaterial kann auf den genannten Seiten aber auch leicht mißbräuchlich kopiert und für fremde Zwecke genutzt werden.

Ob tatsächlich ein Urheberrechtsvorwurf begründet ist, hängt von den Umständen Ihres Falles ab. Wenn Sie vor der Nutzungsaufnahme eine Nutzungslizenz erworben haben, haben Sie nichts zu befürchten. Anderenfalls sollte überlegt werden, eine modifizierte, also inhaltlich angepasste strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere Kosten oder gar gerichtliche Maßnahmen zu verhindern. Die vorgegebene Unterlassungserklärung ist erfahrungsgemäß häufig zu weit gehend und kann nachteilig sein.


Ähnliche Beiträge