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Nachdem die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte aus Augsburg im Jahre 2010 die angeblich unerlaubte Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Erotikfilms abgemahnt hat und die Forderungen im Jahre 2013 durch das Inkassounternehmen DEBCON GmbH Debitorenmanagement und Consulting aus Witten weiter verfolgt wurde, hat Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Witten nunmehr kurz vor Ablauf der Verjährung für die FRAISERSIDE HOLDINGS LIMITED aus Zypern einen Mahnbescheid beim zentralen Mahngericht des AG Berlin gegen einen Schuldner beantragt.

Die Gesamtforderung im von uns vertretenen Fall einschließlich Anwaltsgebühren, Auslagen und Zinsen beträgt 1.289,22 €.

Nach Zustellung eines derartigen Mahnbescheides ist Eile geboten. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann dagegen Widerspruch erhoben werden, anderenfalls kann für die Gläubigerin ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der dann die Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein kann.

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann zwar auch noch innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden, Sie sollten aber in jedem Fall schon nach Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides Kontakt mit einem auf Filesharing- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen.

Es empfiehlt sich in vielen Fällen nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen .

Verteidigen Sie sich !

Wenn Ihnen kein Vorwurf zu machen ist und Sie keine derartige Rechtsverletzung begangen haben, sollten Sie keine Zahlungen leisten und sich in einem streitigen Verfahren vor Gericht verteidigen. In anderen Fällen muss kurzfristig eine alternative Lösung gefunden werden.

Hinweis: Urheberrechtsverletzungen wegen einer unerlaubten Vervielfältigung über eine Internet Tauschbörse aufgrund eines erfolgten Downloads verjähren regelmäßig nach 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, an dem der Klarname des Anschlussinhabers eines Internetanschlusses oder eines Täters mit ladungsfähiger Anschrift bekannt geworden ist.


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