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Mir liegen mehrere Abmahnung der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt zur Prüfung vor.

Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnen jeweils t ab. Es geht stets um eine Internet Tauschbörse (P2P Netzwerk Bittorrent) im Wege des sogenannten Filesharings. Als Ermittlungsunternehmen zur Feststellung der Rechtsverletzung wird die Firma ipoque GmbH genannt, die den Datenverkehr über das Tauschnetzwerk bittorrent beweissicher aufgezeichnet hat.

Abmahnung der Twentieth Century Fox GmbH – Hintergründe

Abmahnung 18.07.2014 Film:  X-Men – Zukunft ist Vergangenheit

Abmahnung 31.07.2013 TV Serie: Modern Family -Staffel 4 Folgen 15 und 16

Abmahnung 18.10.2013  amerikanische TV Serien:  How I Met Your Mother und New Girl

Abmahnung 09.01.2015 Film: Planet der Affen: Revolution

Abmahnung 08.09.2015 Film: Spy – Susan Cooper Undercover

und diverse Abmahnungen mehr…

Forderungen der Abmahnungen der Twentieth Century Fox GmbH

Die Kanzlei WALDORF FROMMER fordert die Betroffenen dazu auf, unter kurzer Fristsetzung eine strafbewehrten Unterlassungserklärung abzugeben.

Ferner fordert sie einen Vergleichsbetrag von 815 € als pauschalen Aufwendungsersatz zu zahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Bei TV Serien fordern sie als pauschalen Aufwendungsersatz 300 € bis 750 €. (750,- € Lizenzschadensersatz und 215 € – 432 € Rechtsanwaltskosten).

Was tun gegen die Abmahnung

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten haben, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Entscheiden Sie erst danach, wie in dem Fall weiter zu verfahren ist.

Es empfiehlt sich meistens nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die von den Rechtsanwälten WALDORF FROMMER vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden.

Wenn Ihnen kein Vorwurf als Täter der Handlung oder Störer als Anschlussinhaber zu machen ist und keine Rechtsverletzung vorliegt, sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten. In anderen Fällen muss kurzfristig eine alternative Lösung gefunden werden.

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.

 

Fragen kostet nichts!


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