Skip to main content

Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnt für die Rechteinhaberin Tandem Comunications GmbH mit Schreiben vom 17.09.2013 einen DSL-Anschlussinhaber ab wegen einer angeblich über seinen Internetanschluss im September 2013 über ein Peer-to-Peer Netzwerk (P2P Tauschbörse) durchgeführten illegalen Verbreitung der TV Serie “Crossing Lines – Staffel 1 – div. Folgen ”.

Die Kanzlei WALDORF FROMMER ist bereits seit vielen Jahren im Abmahngeschäft für verschiedene bekannte Rechteinhaber im Bereich von Musik- und Filmrechten tätig und auf diesem Gebiet des Urheberrechts spezialisiert. Die Kanzlei ist dafür bekannt, dass sie die Forderungen nachhaltig und konsequent verfolgt und auch seit geraumer Zeit gerichtliche Verfahren einleitet.

Mit der Abmahnung wird im obigen Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.412,00 € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Im Rahmen der obigen Gesamtforderung werden die Anwaltskosten mit 762,00 € berechnet, als Schadensersatz für die Firma Tandem Comunications GmbH, wird für 5 Folgen der Staffel ein Lizenzschaden von 650,- € angesetzt.

Die Abmahnung einer derartigen Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharings durch WALDORF FROMMER Rechtsanwälte ist unbedingt ernst zu nehmen und sollte nicht achtlos beiseitegelegt werden.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die von WALDORF FROMMER Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Derartige Erklärungen können lebenslange und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden.