Uns liegt eine Abmahnung der Firma Koch Media GmbH vom 15.08.2013 zur Prüfung vor. Die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Abmahnerin. Hintergrund ist eine angeblich im Mai 2013 über ein Peer-to-Peer Netzwerk (Internet-Tauschbörse) festgestellten illegalen Verbreitung des Computerspiels „Hitman Absolution“.
Die Vertriebs- und Verbreitungsrechte an dem Computerspiel sollen von der Firma Square Enix Ltd. London erteilt worden sein.
Unterlassungsforderung: Löschung der betreffenden Dateien und Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Schadensersatz: Vergleichsangebot EUR 800,00 pauschal, also einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten.
Was sollten Sie bei einer Abmahnung rka Rechtsanwälte tun?
Den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing bzw. durch das öffentliche Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes sollten Sie auf jeden Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag ungeprüft zu zahlen und die von rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden. Wir unterstützen Sie bei einer Abmahnung rka insoweit gerne. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.