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Uns liegt eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) aus Kirchlengern zur Prüfung vor. Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin lässt mit Abmahnung vom 29.05.2017 wegen angeblichen Wettbewerbsverstoßes im Onlinehandel abmahnen. Es geht um die sogenannte Schnullerkettenverordnung der EU.

Abmahnung der Wetega UG – Rechtlicher Hintergrund

Die Wetega UG (haftungsbeschränkt) vertreibt nach eigenen Angaben, wie auch die von uns vertretene Onlinehändlerin u. a. Schnullerketten für Babys. Unsere Mandantin soll daher zur Wetega UG (haftungsbeschränkt) ein einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen.

Die Wetega UG (haftungsbeschränkt) habe nach den Darstellungen von Rechtsanwalt Sandhage festgestellt, dass unsere Mandantin bei ihren eBay-Angeboten in ihrem Shop zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz vernachlässige.

Zur Sicherheit der Kinder sei der Vertrieb von Schnullerketten durch die DIN EN 12586 geregelt. Diese Vorschrift verlange, dass vor dem Kauf Warnhinweise gem. § 8 Abs. 3 DIN EN 12586 gegeben werden. Diese seien mit den Worten „Für die Sicherheit Ihres Kindes – Vorsicht!“ einzuleiten. Diese Anforderung habe das Angebot unserer Mandantin angeblich nicht erfüllt, da die vorgehaltenen Hinweise nicht mit den vorgeschriebenen Worten beginnen. Die Wetega UG (haftungsbeschränkt) ist daher der Auffassung, dass ihr ein Unterlassungsanspruch gegen unsere Mandantin zusteht.

Ebenfalls soll unsere Mandantin nicht die nötigen Informationen über die Online Streitschlichtungsplattform der EU (OS-Plattform) zur Verfügung gestellt haben.

Was fordert die Abmahnung Wetega UG (haftungsbeschränkt)?

Er fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von neun Tagen. Ferner die Erstattung von Anwaltshonorar in Höhe von netto 347,60 € inkl. Post- und Telekommunikationspauschale, berechnet nach einem Gegenstandswert von 4.000,00 €.

Abmahnung – Was tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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