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Die WENN GmbH aus Berlin lässt vertreten durch die Berliner Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte mit Schreiben vom 23.04.2015 eine unerlaubte Fotonutzung abmahnen, weil ein Foto zu einem Prominenten auf einem Modeblog nicht lizenziert ist. Die WENN GmbH beruft sich als Rechteinhaberin auf ein ausschließliches, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem betroffenen Lichtbild, welches ihr von dem benannten Fotografen eingeräumt worden sein soll.

Gefordert wird von der Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte eine unverzügliche Beseitigung der Urheberrechtsverletzung des Fotos vom Server der Webseite. Des weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die unerlaubte Fotonutzung gefordert sowie Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren, die auf der Basis der angeblich marktüblichen Vergütungen der Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin einschließlich eines 100%igen Aufschlags wegen der fehlenden Quellenangabe durch Benennung des Urhebers berechnet werden.

Der Schadensersatz in Höhe einer Gesamtforderung von 2.070,40 € wird für den ermittelten Nutzungszeitraum wie folgt berechnet:

  • Lizenzschaden für 1 Foto inkl. Zuschlag wegen unterlassener Urhebernennung 1.240,00 €
  • Internetrecherche 85 €
  • Anwaltskosten 745,40 € netto

Unerlaubte Fotonutzung – Empfehlung bei einer Abmahnung durch die Wenn GmbH

Auf die Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte sollten Sie unbedingt fristgerecht reagieren. Ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt sollten Sie aber weder den verlangten Schadensersatzbetrag zahlen noch die von der Kanzlei vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Auch sind die erhobenen Schadensersatzforderungen häufig überhöht.


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