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Mir liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin vertritt die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München (heute Frommer Legal). Gegenstand der Abmahnungen ist die angeblich unerlaubte Verbreitung einer TV Folge der urheberrechtlich geschützten TV Serie 2 Broke Girls. Dies über über eine Internet Tauschbörse (P2P Netzwerk Bittorrent) im Wege des sogenannten Filesharings. Der Tatvorwurf liegt im Oktober 2014.

Als Ermittlungsunternehmen zur Feststellung der angeblichen Rechtsverletzung wird die Firma ipoque GmbH genannt, die den Datenverkehr über das Tauschnetzwerk bittorrent angeblich beweissicher aufgezeichnet hat.

Update: 21.11.2014

Mir liegt eine weitere Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg zur Prüfung vor.

Gegenstand der Abmahnung ist dieses Mal die unerlaubte Verbreitung des Films Godzilla. Auch dies über eine Internet Tauschbörse (P2P Netzwerk Bittorrent).

Ferner verlangt Waldorf Frommer für den Film Godzilla einen pauschalen Vergleichsbetrag von 815,00 € zu zahlen.

Was fordert die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH?

Die Kanzlei WALDORF FROMMER fordert unter kurzer Fristsetzung dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ferner fordern diese einen Vergleichsbetrag von 469,50 € als pauschalen Aufwendungsersatz zu zahlen.

Damit kann die Angelegenheit abschließend außergerichtlich beigelegt werden.

Was können Sie gegen die Abmahnung tun?

Bei einem derartigen Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen sollten Sie auch dann anwaltlichen Rat einholen, um zu entscheiden, wie in dem Fall weiter zu verfahren ist, wenn die Forderung nicht sonderlich hoch ist. Ich unterstütze Sie insoweit gerne. Nutzen Sie mein Kontaktformular für eine kostenlose Erseinschätzung.

Es empfiehlt sich meistens nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die von den Rechtsanwälten WALDORF FROMMER vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden.

Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH – Verteidigen Sie sich!

Wenn Ihnen kein Vorwurf als Täter der Handlung oder Störer als Anschlussinhaber zu machen ist und keine Rechtsverletzung vorliegt, sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten. In anderen Fällen muss kurzfristig eine alternative Lösung gefunden werden.


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