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Mir liegen mehrere Abmahnungen des VSLW e.V. – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs zur Prüfung vor. Mit seinem Schreiben mahnt der Verein einen gewerblichen eBay-Händler aus dem Handelsbereich Autoersatzteile/Radschrauben ab. Es geht um eine fehlende Widerrufsbelehrung. Der eBay-Händler informiert lediglich in dem Feld Widerrufsbelehrung wie folgt: „Rücknahme akzeptiert“.

Was verlangt der VSLW e.V. mit der Abmahnung?

  1. Der VSLW verlangt mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, mit welcher sich der Abgemahnte gegenüber dem Abmahner verpflichtet, es künftig bei Meidung einer Vertragsstrafe für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung in einer Höhe, die vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt wird, die jedoch im Streitfall hinsichtlich ihrer Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, maximal jedoch 2.500,00 €, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Waren aus dem Sortiment „Radschrauben“ zu veröffentlichen oder zu unterhalten, und dabei den Verbraucher über das ihm zustehende Widerrufsrecht lediglich folgendermaßen zu informieren: „Rücknahme akzeptiert“.
  2. Darüber verlangt er eine Kostenpauschale inkl. MwSt. in Höhe von 165,00 €.

Hintergrund der Abmahnung

Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V. beruft sich auf eine Reklamation eines seiner Mitglieder, der ebenfalls Radschrauben bei eBay anbietet und verkauft. Darüber hinaus vertritt er eine Vielzahl weiterer Mitglieder, die ebenfalls Radschrauben über das Internet und bei eBay anbieten und verkaufen. Daraus folgt ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis. Dem Verein obligt satzungsgemäß die Förderung aller gewerblichen Interessen seiner Mitglieder im Bereich des Wettbewerbsrechts. Dem Verein obliegt auch der Schutz des gesetzeskonformen Wettbewerbs. Daraus folgt seine Aktivlegitimation, die vom Landgericht Bochum wiederholt festgestellt wurde.

Die fehlende Widerrufsbelehrung entspricht laut dem VSLW nicht den aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Der Abgemahnte informiert nicht entsprechend § 312 d Abs. 1 BGB, Artikel 246 a § 1 Abs. 2 EGBGB über die Modalitäten zur Ausübung des Widerrufsrechts.

Des Weiteren führt der VSLW in seiner Abmahnung aus, dass seit dem 09.01.2016 eine Verpflichtung besteht, einen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission bereitzustellen. Dabei geht es um eine Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Wegen der OS-Plattform siehe auch unsere Hinweise in dem folgenden Beitrag.

Update: 22.10.2015

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VSLW e.V. – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs vom 22.10.2015 wegen einer unvollständigen Garantiewerbung vor. Betroffen ist ein Autoersatzteilehändler, der u.a. Stoßdämpfer verkauft. Der von der Abmahnung Betroffene hat mit dem Hinweis „2 Jahre Garantie“ geworben, ohne im weiteren auf Garantiebestimmungen hinzuweisen.

Was ist bei einer Garantiewerbung zu beachten?

Onlinehändler unterliegen gegenüber Verbrauchern der gesetzlichen Mängelhaftung, indem sie 2 Jahre lang die Gewährleistung für Mängel der verkauften neuen Ware übernehmen müssen. Eine Garantie ist in der Regel eine darüber hinausgehende Mehrleistung, die entwede von dem Händler oder dem Hersteller oder sonstigen Dritten (z.B. einer Garantiversicherung) übernommen werden kann. Damit der Verbraucher dies unterscheiden kann, schreibt der Gesetzgeber in den §§ 443, 447 BGB vor, dass er darüber vom Händler in einfacher und verständlicher Weise darüber informiert wird.

§ 443 BGB regelt folgendes:

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

(2) ….

Es wird also nicht mehr wie früher einmal nur zwischen einer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie unterschieden, sondern es geht um Abweichungen der Beschaffenheit oder „andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen“, auf die der Verkäufer, der Hersteller, oder ein sonstiger Dritter in der Werbung hinweist. Der Garantiebegriff geht also zukünftig über das bislang gesetzlich Geregelte weit hinaus.

§ 477 BGB regelt weitere Sonderbestimmungen zu Garantien

(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten 1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und 2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.(2) …

(3) …

Update: 18.12.2014

Der VSLW e.V. – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs spricht für eines seiner Mitglieder mit Schreiben vom 18.12.2014 gegenüber einem eBay Händler für den Produkt-/Handelsbereich Kfz- Zubehör eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlerhafter Verbraucherinformationen aus. Im einzelnen geht es um den Hinweis 2 Jahre Garantie sowie die Verwendung einer fehlenden Widerrufsbelehrung.

Die folgende Forderung wird erhoben: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 192,78 €.

Update: 27.05.2014

Der VSLW e.V. – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mahnt mit Schreiben vom 27.05.2014 für eines seiner Mitglieder einen eBay Händler ab, der Waren im Produkt-/Handelsbereich Kfz- Zubehör anbietet und dabei keine Grundpreisangaben macht. Daraus folge, so der VSLW ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung PAngV, was einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG darstellt.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 195,16 €.

Was können Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von des VSLW e.V. erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    In vielen Fällen müssen Sie infolge der Abmahnung zudem Ihren eigenen eBay Shop bzw. Ihre dortigen Angebotsseiten durch einen Rechtsanwalt rechtssicher überarbeiten lassen. Insoweit steht Ihnen meine Kanzlei auch gerne mit günstigen Absicherungspaketen und entsprechendem rechtlichen Updateservice zur Verfügung.

    Es empfiehlt sich bei einer Abmahnung VSLW in den meisten Fällen nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Unterlassungserklärungen können sehr langfristige und möglicherweise weitgehende Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.


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