Haben Sie ein Schreiben von FROMMER LEGAL erhalten, in dem Ihnen eine Urheberrechtsverletzung am Film „Superman“ (2025) vorgeworfen wird? Viele Empfänger sind zunächst verunsichert: Forderungen auf Schadensersatz und Unterlassung, kurze Fristen und komplexe juristische Formulierungen können schnell überfordernd wirken. In solchen Fällen ist eine schnelle und kompetente anwaltliche Unterstützung besonders wichtig.
Worum geht es bei der Abmahnung von FROMMER LEGAL zu „Superman“ (2025)?
FROMMER LEGAL versendet im Auftrag von Filmstudios regelmäßig Abmahnungen, wenn urheberrechtlich geschützte Filme oder Serien – aktuell „Superman (2025)“ – angeblich über Tauschbörsen oder Streaming-Dienste verbreitet oder heruntergeladen wurden.
Die Abmahnungen enthalten typischerweise folgende Forderungen:
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Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
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Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten
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Kurze Reaktionsfristen, oft nur wenige Tage
Konkret fordert FROMMER LEGAL derzeit für „Superman (2025)“ einen Schadensersatz in Höhe von 700,00 EUR sowie Anwaltskosten von 248,80 EUR. Die Gesamtsumme beläuft sich damit auf 948,80 EUR. Grundsätzlich richten sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Anschlussinhaber. Mit der richtigen Vorgehensweise lassen sich die Forderungen häufig deutlich reduzieren oder sogar ganz abwehren. Nutzen Sie unsere Erfahrung und lassen Sie sich professionell beraten – eine kurze kostenlose Ersteinschätzung ist möglich.

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Das sollten Sie bei einer Abmahnung auf keinen Fall tun:
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Ignorieren: Schweigen kann zu teuren Gerichtsverfahren führen.
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Vorschnell unterschreiben: Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann nachteilig sein.
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Selbst zahlen: Die Forderungen lassen sich häufig mindern oder komplett abwehren.
Übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung!
Mit Rechtsanwalt sicher reagieren
Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von FROMMER LEGAL erhalten haben, ist in der Regel schnelle Unterstützung erforderlich. Unsere Kanzlei ist auf die Verteidigung gegen solche Abmahnungen spezialisiert. Besonders in Filesharing-Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, da bei urheberrechtlichen Vorwürfen Fehler schnell teuer werden können.
Die geltend gemachten Forderungen werden erfahrungsgemäß konsequent verfolgt. Dennoch sind außergerichtliche Einigungen in der Regel möglich, und Ratenzahlungen werden häufig akzeptiert.
Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig bei der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen wegen „Superman“ (2025). Ich analysiere Ihr Schreiben, erkläre Ihre Rechte und Möglichkeiten und helfe Ihnen, Forderungen zu reduzieren oder ganz abzuwehren. So vermeiden Sie unnötige Zahlungen und unnötigen Stress – mit einer professionellen, rechtssicheren Vorgehensweise an Ihrer Seite.