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Mir liegt eine Abmahnung der Firma Verlagsgruppe Random House, München zur Prüfung vor. WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnen mit Schreiben vom 29.08.2014 namens Ihrer Auftraggeberin einen von meiner Kanzlei vertretenen Betroffenen ab.

Abmahnung Verlagsgruppe Random House GmbH – Hintergrund

Gegenstand der Abmahnungen ist die angeblich unerlaubte Verbreitung von mehreren Hörbüchern. Betroffen sind die die Buchwerke

  • „Eragon – Das Erbe der Macht, Christopher Paolini“,
  • „Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz, Jörg Kachelmann, Miriam Kachelmann“ und
  • „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen, Thilo Sarrazin“

die über eine Internet Tauschbörse (P2P Netzwerk Bittorrent) im Wege des sogenannten Filesharings öffentlich zum Download angeboten worden sein sollen. Die Tatvorwürfe liegen im März 2014.

Zwar wird von WALDORF FROMMER mitgeteilt, dass sich die Ermittlungen nur bis zur Haustür des Anschlussinhabers zurückverfolgen lassen. Da aber die tatsächliche und rechtliche Herrschafts- und Verfügungsgewalt über den Internetanschluss von dem Anschlussinhaber ausgeübt wird,  müsse die Verlagsgruppe Random House auch davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, so die Argumentation. Wenn der Betroffene geltend machen wolle, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen, müssen sie begründet vortragen, wer stattdessen als Täter in Betracht kommt. Insoweit treffe ihn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine sekundäre Darlegungslast, die eine Nachforschungspflicht hinsichtlich der Nutzung des Anschlusses zur Tatzeit beinhalte.

Forderungen der Abmahnung Verlagsgruppe Random House GmbH

Die Kanzlei WALDORF FROMMER fordert den Betroffenen dazu auf, unter kurzer Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag von 875 € als pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz im Falle der 3 Hörbücherzu zahlen.

Bei derartigen Vorwürfen von Urheberrechtsverletzungen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, um zu entscheiden, wie in dem Fall weiter zu verfahren ist.

Es empfiehlt sich meistens nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die von den Rechtsanwälten WALDORF FROMMER vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden. Senden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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