Mir liegt eine Abmahnung der Firma Universal Music GmbH zur Prüfung vor. Diese vertritt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.
Abmahnung Universal Music GmbH – Hintergrund
Hintergrund ist ein im Oktober 2012 über eine Internet Tauschbörse festgestellte illegalen Verbreitung von Tonaufnahmen des Musikalbums von „Hallo Welt“ des Künstlers Max Herre.
In einer weiteren Abmahnung geht es um eine über eine Internet Tauschbörse festgestellte illegale Verbreitung Anfang November 2012 des Musikalbums „Stardust“ der Künstlerin Lena.
Forderung der Abmahnung
Die Anwälte von Rasch fordern jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ferner einen Pauschalbetrag von 1.200,- € einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Als Ermittlungsunternehmen geben die Anwälte die proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH an, die die Ermittlungsergebnisse beweissicher gespeichert hat.
Was können Sie tun gegen die Abmahnung der Universal Music GmbH
Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung wegen eines Downloads von einer Internettauschbörse sollten Sie auf jeden Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag ungeprüft zu zahlen und die von Rasch Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es alternative Lösungen zu den Forderungen des Abmahners. Möglich ist eine Reduzierung der Forderung oder gar deren vollständige Abwendung.
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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