Herr Stephan Schmitz aus Langsur lässt über die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte aus Trier mit Abmahnung vom 21.04.2017 einen Onlinehändler wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel durch Privatverkauf in einem gewerbsmäßigen Umfang abmahnen.
Abmahnung Stephan Schmitz – Rechtlicher Hintergrund
Herr Stephan Schmitz vertreibt nach Angaben der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer im Wege des Onlinehandels Produkte aus dem Bereich Heizung und Sanitär sowie einschlägigen Werkzeugen und bietet diese Verbrauchern zum Kauf an. Der abgemahnte Onlinehändler biete nach den Darstellungen des Abmahners ebenfalls im Wege des Onlinehandels Verbrauchern gleichartige Waren zum Kauf an. Hierbei soll er gemeinschaftlich mit der Inhaberin des eBay Kontos handeln. Herr Stephan Schmitz ist der Auffassung, dass der abgemahnte Onlinehändler sich nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs hält. Seine Angebote seien als „privat“ deklariert, wobei keine Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote bestünden.
Mit seinen Angeboten verschaffe sich der abgemahnt Onlinehändler erhebliche Wettbewerbsvorteile dadurch, dass er über die Gewerblichkeit seiner Angebote hinwegtäuscht und den Verbraucher nicht über seine Rechte informiert. Dem Verbraucher stehe im Fernabsatz vielmehr ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das für die Rechtsstellung des Verbrauchers zentrale Bedeutung hat und über das umfassend zu belehren ist. Diese Belehrung fehle hingegen. Ferner werde der Verbraucher bei einem privaten eBay Account nicht über seine Identität (Impressum) informiert. Schließlich werden dem Verbraucher die ihm zustehenden gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Kaufsache vorenthalten.
Abmahnung Stephan Schmitz – Was wird gefordert?
Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer fordern für Herrn Stephan Schmitz innerhalb von einer Woche die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Vorschlag hierfür wurde beigefügt. Ferner wird die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 40.000,00 €, mithin 1.336,90 €, sowie Testkaufkosten in Höhe von 125,00 € gefordert.
Abmahnung Stephan Schmitz – Was können Sie tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Stephan Schmitz erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.