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Uns liegen Abmahnungen der Scarpe Vita GmbH aus Düsseldorf zur Prüfung vor. Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss vertritt die Abmahnerin. Diese mahnt mit Schreiben vom 11.04.2018 eine eBay-Händlerin wegen wettbewerbswidriger Herkunftstäuschung durch das Angebot von Plagiaten der Schuhmarke CHUCKS ab.

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Scarpe Vita GmbH vom 02.03.2020 vor. In dem Schreiben geht es um das Ebay Angebot einer Ledertasche, die nicht aus Leder ist.

Abmahnung Scarpe Vita GmbH – Hintergründe

Die betroffenen Parteien stehen bei eBay im Wettbewerb zueinander.

Abmahnung vom 11.04.2018

Im ersten Fall lautet der Vorwurf, dass die Abgemahnte die angebotenen Schuhe als CHUCKS bezeichnen. Dabei handelt es sich nicht um Schuhe der Marke CHUCKS.

Nach § 5 II UWG ist es irreführend, eine Verwechslungsgefahr mit einer Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorzurufen. Eine Angabe über die betriebliche Herkunft liegt vor, wenn der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher in einer Bezeichnung einen Hinweis auf eine bestimmte Herkunftsstätte erblickt. Das kann – wie im Kennzeichenrecht – darauf beruhen, dass mit der Angabe von Haus ein Herkunftshinweis verbunden ist oder die beteiligten Kreise von Verkehrsgeltung sugehen (§ 4 Nr. 2 bzw. § 5 II 2 MarkenG).

Nach § 5 II UWG ist eine geschäftliche Handlung dann irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.

Abmahnung vom 02.03.2020

Im zweiten Fall lautet der Vorwurf an den betroffenen eBay-Händler, eine Umhängetasche als Ledertasche zu bewerben, obwohl der Artikel nicht aus Leder besteht. Die Tasche soll vielmehr aus Kunstoff hergestellt und mit einer hauchdünnen Schicht versehen sein, die eventuell aus Leder besteht.

Verbraucher verbinden mit der Angabe „Leder“ die Vorstellung, dass es sich um Taschen handelt, die zum größten Teil oder gar vollständig aus echtem Leder gefertigt sind. Welches Material sich als Leder bezeichnen darf, definiert unter anderem die Bezeichnungsvorschrift RAL 060 A2. Bei Leder mit einem Oberflächenüberzug beispielsweise aus Kunststoff, Folie oder Lack darf die aufgebrachte Schicht nicht stärker als 0,15 mm sein. Als Leder, Echt Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder eine Lederart hinweist, darf beim Angebot oder Verkauf nur ein Material bezeichnet werden, dass aus der ungespaltenen oder gespaltenen tierischen Haut bzw. dem Fell durch Gerben unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist.

Forderungen der Abmahnung

Die Scarpe Vita GmbH fordert in beiden Fällen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb kurzer Frist. Im ersten Fall fordert sie zudem Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 €, mithin 865,00 € netto. Im zweiten Fall wird zunächst noch keine Erstattung von Abmahnkosten gefordert. Dies ist aber nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder bei Verweigerung zu erwarten.

Abmahnung Scarpe Vita GmbH – Was können Sie tun?

Wenn Sie eine Abmahnung der Scarpe Vita GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an unsere Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über unser Kontaktformular.

Wir überprüfen diese und zeigen Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten auf. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.


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