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Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Patrick Kaut aus Essen zur Prüfung vor. Diesen vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Oliver Wagner aus Düsseldorf

Hintergrund ist eine Urheberrechtsverletzung durch unseren Mandanten wegen einer der angeblich ein Foto unerlaubterweise verwendet und bearbeitet hat.

Abmahnung Patrick Kaut – Hintergrund

An einem Foto als Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG nach § 15 Abs. 1 Nr.1 und 2 UrhG stehen dem Rechteinhaber grundsätzlich die alleinigen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte zu. Ferner das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung. Zudem sind Bearbeitungen und Umgestaltungen nach § 23 UrhG ohne Genehmigung des Fotografen unzulässig.

Was fordert die Abmahnung Patrick Kaut?

Rechtsanwalt Wagner fordert neben der sofortigen Unterlassung der Nutzung des in Rede stehenden Bildes. Ferner fordert er zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die auf das Originalbild ausgerichtet ist. Als Vertragsstrafe wird in der Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe von 25.000 € angesetzt.

Ferner berechnet der Rechtsanwalt einen Lizenzschadensersatzes der sich auf eine Gewinnherausgabe bezieht. Dazu verlangt er Auskunft in Bezug auf die Dauer der Nutzung bzw. etwaiger Vorbesitzer, Abnehmer und Vertriebswege.

Ferner fordert er für die Abmahnung unter Berücksichtigung eines Gegenstandswertes von 25.000 € Abmahnkosten von 1.242 € brutto.

Abmahnung – Was tun?

Bei derartigen Abmahnungen sollten Sie auf eine Einhaltung der Frist achten, da anderenfalls die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung droht. Ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt sollten Sie aber nicht handeln und vor allem nicht voreilig eine vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Dies kann zu unberechtigten Verpflichtungen führen.

In vielen Fällen gibt es alternative Verhaltensmöglichkeiten, um die Abmahnung zu beantworten. Ob es z.B. ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Nehmen Sie bitte meine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch und übersenden mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular.


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