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In Abmahnverfahren tritt Michael Weber regelmäßig als angeblicher Rechteinhaber von Kartenausschnitten, Kartenmaterial oder urheberrechtlich geschützten Werken auf. In manchen Fällen wird er auch durch spezialisierte Kanzleien wie Frömming & Partner vertreten.

Vorwurf: Webseitenbetreiber oder Unternehmen hätten Kartenwerke ohne erforderliche Lizenz öffentlich zugänglich gemacht. 

In anderen Fällen wird Michael Weber auch in anderen Abmahnkontexten (z. B. Wettbewerbs- oder Rechtsdienstleistungsgesetz) genannt.

Typische Forderungen in Abmahnungen von Michael Weber

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz / Lizenznachzahlung (für angeblich genutztes Kartenmaterial oder Bilder)
  • Erstattung der Anwaltskosten
  • Auskunftsansprüche über Dauer, Art und Umfang der Nutzung

Rechtliche Besonderheiten

  • Rechteinhaberschaft prüfen: Es muss eindeutig nachgewiesen werden, dass Michael Weber tatsächlich Urheber oder berechtigter Lizenzinhaber ist.
  • Beweisführung: Screenshots, Metadaten oder Nutzungsnachweise müssen den Vorwurf stützen.
  • Forderungshöhe: Schadenssummen und Kosten sind häufig überzogen und können verhandelt oder reduziert werden.
  • Unterlassungserklärung: Die beigefügten Erklärungen sind meist zu weitgehend und sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden.
  • Verjährung: In manchen Fällen kann die Abmahnung verjährt sein.
  • Vertretungsbefugnis: Es sollte geprüft werden, ob der beauftragte Anwalt tatsächlich bevollmächtigt ist, im Namen von Michael Weber aufzutreten.

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Handlungsempfehlungen bei einer Michael-Weber-Abmahnung

  • Ruhe bewahren – lassen Sie sich nicht von Fristen unter Druck setzen.
  • Keine vorschnelle Unterschrift oder Zahlung – insbesondere nicht bei der Unterlassungserklärung.
  • Fristen beachten – eine ignorierte Abmahnung kann teure einstweilige Verfügungen nach sich ziehen.
  • Beweise prüfen lassen – Rechtekette und Nachweise müssen schlüssig sein.
  • Juristische Unterstützung – ein spezialisierter Anwalt für Urheberrecht kann die Forderungen rechtlich einordnen, eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

Fazit

Abmahnungen von Michael Weber sind ernst zu nehmen, da sie mit hohen Kosten verbunden sein können. 

Gleichzeitig sind die Forderungen nicht immer rechtlich haltbar. Eine anwaltliche Prüfung schützt Sie vor überzogenen Ansprüchen und unnötigen finanziellen Belastungen.

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