Mit Abmahnung vom 09.05.2019 mahnt die MG Premium Ltd. Anschlussinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ab. Vertreten wird die Rechteinhaberin von der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin. Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Der Grund für die Abmahnung ist eine angeblich über das Internet im März 2019 durchgeführte illegale Verbreitung des Filmwerkes “Side Of The Road Hoe”.
Abmahnung MG Premium Ltd. – Hintergrund
Die MG Premium Ltd. besitzt nach eigenen Angaben die ausschließlichen weltweiten Verwertungsrechte an dem vorbenannten Pornofilm. Sie hat dem Abgemahnten keine Lizenz eingeräumt.
In dem Angebot liegt nach Auffassung der MG Premium Ltd. eine Urheberrechtsverletzung. Bzw. die Verletzung verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, hier aus §§ 94, 95, 19 a UrhG.
Was fordert die Abmahnung der MG Premium Ltd.
Mit der Abmahnung fordert die Rechteinhaberin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer Woche. Ferner verlangt sie zur außergerichtlichen Beilegung des Falls einen Vergleichsbetrag in Höhe von 747,60 € als pauschalen Schadensersatz. Im Rahmen der obigen Gesamtforderung berechnet sie die Anwaltskosten mit 805,20 € netto nach einem Gegenstandswert in Höhe von 12.400,00 € beziffert.
Abmahnung MG Premium Ltd. – Was können Sie tun?
Die Abmahnung einer derartigen Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharings ist ernst zu nehmen und nicht achtlos beiseite zu legen.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Derartige Erklärungen können lebenslange und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden.
Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.
Fragen kostet nichts!
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