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Das Markenrecht

Marken sind eine rechtliche Spezialmaterie, die im Markengesetz geregelt ist. Bei komplexen Fragen zur Markenverletzung steht Ihnen Rechtsanwalt Kai Harzheim als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gerne zur Verfügung.

Abmahnung Markenrecht | markenrechtliche Abmahnung

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Nach einer Abmahnung im Markenrecht wegen der Verletzung einer geschützten Marke sollten Sie Ihre Reaktion genau abwägen.

Bei Markenrechtsverstößen werden generell kurze Fristen gesetzt, innerhalb derer Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sollen. Machen Sie sich keine Sorge, wir helfen Ihnen gerne.

Abmahnung im Markenrecht erhalten?

Häufig werden zudem weitreichende Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. angekündigt. Daher drängt die Zeit, um sich mit einem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beraten. Dieser kann Ihnen aber schnell aufzeigen, welches die beste Verteidigungsstrategie ist.

Das Markenrecht eine rechtliche Spezialmaterie, die häufig mit hohen Gegenstandswerten und entsprechenden Prozessrisiken zu tun hat. Es geht also bei dem Vorwurf einer Markenverletzung in der Regel auch um Schadensbegrenzung.

Fragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hat als Rechtsanwalt eine Zusatzausbildung absolviert, bei der er besondere Kenntnisse über Abmahnungen im Markenrecht erworben hat. Darüber hinaus hat er gegenüber der Rechtsanwaltskammer eine entsprechende Praxiserfahrung nachgewiesen. Rechtsanwalt Harzheim ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und berät und vertritt seit vielen Jahren Mandanten in markenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Fragen zu Markenverletzungen.

Erfahrung ist ein unschätzbarer Vorteil bei der Beratung in Markensachen. Machen Sie daher keine Experimente bei der Auswahl Ihres Anwalts und wenden Sie sich bei markenrechtlichen Fragestellungen lieber gleich an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Abmahnung im Markenrecht | was tun?

Wenden Sie sich gerne über mein Kontaktformular unverbindlich an meine Kanzlei – wir helfen gerne mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles weiter.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine weitergehende vorgerichtliche Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Dabei wird es sich in den meisten Fällen um einen pauschalen Festpreis handeln, der sich nach Art und Umfang Ihres konkreten Falles richtet.

Erst wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind und unserer Kanzlei einen Auftrag erteilen, fällt das vereinbarte Beratungshonorar an. Sie haben somit jederzeit volle Kostentransparenz und Kostensicherheit.

LINK: Weitere Hinweise erhalten Sie auf unserer Seite „Richtig auf eine Abmahnung reagieren“.

Beachten Sie nach einer Abmahnung folgendes:

Auf keinen Fall unüberlegt reagieren oder die Abmahnung ignorieren.

  • Bleiben Sie ruhig und gelassen.
  • Geben Sie keine Erklärung ab.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Gegner auf.
  • Leisten Sie keine Zahlung.
  • Reagieren Sie auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist.

Im Markenrecht gibt es darüber hinaus zwei wesentliche Betätigungsfelder. Das ist zum einen der Bereich der Markenanmeldung und zum anderen der Bereich der Markenverletzung.

Markenanmeldung

Markenrecherchen, Markenanmeldungen und Markenüberwachungen führt meine Kanzlei seit geraumer Zeit nicht mehr durch. Insoweit arbeiten wir allerdings mit professionellen Kollegen zusammen, an die wir Sie gerne bei Bedarf verweisen.

Markenverletzung

Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten haben oder dann, wenn Sie selber einen Dritten wegen der Verletzung Ihrer Markenrechte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz in Anspruch nehmen wollen.
Nach einer Abmahnung im Markenrecht wegen der Verletzung einer geschützten Marke sollten Sie Ihre Reaktion genau abwägen. Bei Markenrechtsverstößen werden generell kurze Fristen gesetzt, innerhalb derer Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sollen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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