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Mir liegen mittlerweile mehrere Abmahnungen von Herrn Loris Bachert zur Prüfung vor. Herr Bachert mahnt selbständig (ohne Rechtsanwalt ab) und fordert keine Entschädigung. Hintergrund ist die Nutzung von Google Diensten, die zu einem Datenschutzverstoß führen.

Hintergrund der Abmahnung von Loris Bachert

Der Grund der Schreiben von Herr Bachert vom 06.04.2022 und 20.07.2022 ist der, dass der Betroffene seine IP Adresse gefährdet sieht. Letzteres durch den Einbau und Nutzung von Google Fonts und Google Tag Manager auf seiner Website. Aber auch der Google Analytics Dienst ist Gegenstand seiner Abmahnungen. Diese Programme leiten nämlich die volle IP-Adresse des Betroffenen in die USA zu Google. Google kann dann mit der IP-Adresse des Betroffenen entsprechende Recherchen verbinden. Der Vorgang wurde von Herrn Bachert dokumentiert. Er hat zuvor keine Einwilligung erteilt. Damit liegt ein Unterlassungsanspruch gem. § 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB vor.

Update 03.06.2022

Herr Bachert mahnt als Folge der Erstabmahnung auch die Überprüfung von den betroffenen Websites ab. Im zweiten Schreiben vom 03.06.2022 macht er auch Schadensersatzansprüche von insgesamt 700 € geltend. Und zwar von 200 € wegen der Weiterleitung seiner Daten über Google Fonts. Schließlich weitere 500 € wegen einer fehlenden Auskunft. Er benennt auch konkrete Urteile, die bereits erlassen wurden.

Update 20.07.2022

Mir liegt eine weitere Abmahnung von Herrn Bachert vom heutigen Tage (20.07.2022) zur Prüfung vor. Wie bei der ersten Abmahnung vom 06.04.2022 gibt Herr Bachert die Möglichkeit, die Angelegenheit schnell zu erledigen. Letzteres durch die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit seiner Abmahnung vom 20.07.2022 fordert er aber keine Auskunft mehr.

Was fordert die Abmahnung von Loris Bachert?

Er fordert mit seiner ersten Abmahnung, die betroffene Website technisch so umzugestalten, dass durch die Dienste Google Fonts und Google Tag Manager, bzw. Google Analytics bei einem Aufruf der Website durch ihn seine personenbezogenen Daten – und insbesondere seine IP-Adresse – gegenüber dem dahinterstehenden Anbieter Google nicht offengelegt werden. Dies solange nicht bis nicht seine informierte und freiwillige Einwilligung im Sinne von Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a sowie Art. 7 DSGVO für diese Verarbeitung eingeholt wurde.

Schließlich fordert er recht umfassend Auskunft über die einzelnen Verletzungshandlungen.

Was tun gegen diese Abmahnungen?

Ich helfe Ihnen bei einer Abmahnung von Loris Bachert gerne weiter mit der Empfehlung eines entsprechenden Cookie-Consent-Tools. Schließlich mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (ohne Schuldanerkenntnis). Dieser Fall ist nämlich ähnlich wie derjenige eines Parallelfalls.

Beachten Sie bitte, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stets ein Risiko sein kann. Dennoch sollte man sie in den Fällen der Abmahnung von Herrn Bachert abgeben, um die Einleitung von rechtlichen Maßnahmen zu verhindern.

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.

Fragen kostet nichts!


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