Mir liegt eine Abmahnung der Firma Lacoste zur Prüfung vor. Die Rechtsanwälte Grünecker Patent- und Rechtsanwälte vertreten die Firma Lacoste. Das Schreiben ist vom 04.09.2022 und es geht um die Verletzung der Marke „Lacoste.
Abmahnung Hintergründe
Das Markenzeichen von Lacoste ist ein genähtes farbiges Krokodil (vornehmlich in grün). Die Marke Lacoste wurde von dem französischen Tennisspieler Rene Lacoste gegründet. Dieser hat unter anderem zehn Grand-Slam-Titel bei den French Open, Wimbledon und Forest Hills gewonnen. Laut der Abmahnung verwendet Rene Lacoste das kleine Krokodil seit 1926. Seit 1933 seien alle Produkte von Lacoste mit einem genähten farbigen Krokodil versehen.
Auf den deutschen Webseiten unter www.lacoste.de beziehungsweise www.lacoste.com/de kann man sehen, dass das Krokodil für sämtliche Produkte jeweils an prominenter Stelle optisch hervorgehoben verwendet wird.
Lacoste ist Inhaberin diverser Markenrechte am Zeichen „LACOSTE“ und dem stilisierten Krokodil. Insbesondere der Unionsmarkenregistrierung Nr. 2 979 524 „LACOSTE“, welche mit Priorität vom 17.12.2002 unter anderem für „Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen“ in der internationalen Klasse 25 und für „Parfümerien“ in der internationalen Klasse 03 geschützt ist.
Abmahnung Lacoste Sachverhalt
Lacoste hat beim Abgemahnten einen Testkauf getätigt. Dabei hat sie festgestellt, dass der Abgemahnte eine Vielzahl von Bekleidungsstücken bei eBay über sein Account anbietet und verkauft. Die verkauften Sachen (auch auf der Verpackung) sind mit einem Zeichen versehen, die den Originalmarken von Lacoste identisch nachempfunden sind.
Lacoste hat die Produkte geprüft und festgestellt, dass es sich um Fälschungen handelt. Der Abgemahnte hat keine Berechtigung (Nachahmungs-) Produkte anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder zu bewerben und/oder dies durch Dritte tun zu lassen, welche Zeichen aufweisen, die (nahezu) identisch zu oben genannten Markenrechten von Lacoste sind. Der Abgemahnte verletzt die exklusiven Markenrechte von Lacoste. Daher stehen Lacoste Ansprüche auf Auskunft-, Schadenersatz- und Vernichtungsansprüche zu.
Der Abgemahnte soll bis zum 14.09.2022 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Auskunft erteilen
Was kostet die Abmahnung
Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 500.000 EUR geltend gemacht. Es handelt sich insgesamt um eine Höhe von 5.328,50 EUR (es wurde eine 1,5 Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt). Hinzu kommen noch Testkaufkosten.
Abmahnung Lacoste was tun?
Bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie Ihren Fall durch einen Spezialisten untersuchen lassen. Möglicherweise lässt sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermeiden.
Falls eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten Sie darauf achten, dass diese mindestens 30 Jahre lang gültig ist. Vor dem Hintergrund sollten Sie sehr genau überlegen, ob Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.
Fragen kostet nichts!
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