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Uns liegt eine Abmahnung von Herrn Konstantin Maz vor. Dieser ist eBay Händler und mahnt durch die Kanzlei Peter Dettmar wegen eines Verstoßes gegen § 22a StVZO durch das Anbieten von Kfz-Lampen ab. Letztere sind nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen E Prüfzeichen gekennzeichnet. Dies hat vor der Abmahnung durch Herrn Konstantin Maz ein Testkauf ergeben.

Abmahnung Konstantin Maz – rechtlicher Hintergrund

Nach den Darstellungen von Rechtsanwalt Dettmar bietet der Abgemahnte Fahrzeugbeleuchtungen für den KFZ Bereich an, die das gem § 22 a Abs. 1 Nr. 7 ff. StVZO erforderliche Prüfzeichen nicht aufweisen. Das Veräußern von Fahrzeugteilen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, ist nach § 22a Abs. 2 StVZO nur dann zulässig, wenn diese Fahrzeugteile mit einem
amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.

Durch § 22a StVZO wird nach angaben von Rechtsanwalt Dettmar sichergestellt, dass keine baugenehmigungspflichtigen Fahrzeugteile ohne amtliche Genehmigung in den Verkehr gebracht werden bzw. Fahrzeugteile in mangelhafter Ausführung vertrieben werden können. Bei § 22a StVZO handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung, die zur Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches berechtigt. Verwiesen wird auf die Rechtsprechung des OLG Hamm gem. Urt. v. 11.03.2014 – Az.: 4 U 127/13.

Siehe auch unseren folgenden Beitrag „Handel mit Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen„.

Abmahnung Konstantin Maz – Forderungen

Herr Konstantin Maz fordert die Einstellung des Vertiebs der betroffenen Beleuchtungsartikel sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner verlangt Rechtsanwalt Dettmer die Kosten der Abmahnung aus einem Streitwert in Höhe von 25.000 EUR, mithin 1.242,84 EUR inkl. MwSt. erstattet.

Was können Sie gegen die Abmahnung tun?

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Konstantin Maz oder ganz allgemein eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen § 22a StVZO bzw. des Verkaufs von Kfz-Lampen ohne amtliches Prüfzeichen erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei.

Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.


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