Skip to main content

Mir liegt eine Abmahnung der Koch Media GmbH, Österreich zur Prüfung vor. Die Abmahnung spricht die Hamburger Kanzlei rka Rechtsanwälte aus. Es geht um das Anbieten der Spielesoftware STRONGHOLD CRUSADERS 2. Sie benötigen eine rechtliche Ersteinschätzung oder eine weitergehende anwaltliche Beratung?

Update 13.11.2012

Rechtsanwälte rka Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen für die Firma Koch Media GmbH Planegg/München ab. Grund ist eine angeblich im Oktober 2012 über eine Internet Tauschbörse festgestellten illegalen Verbreitung des Actionfilms  „The Raid – Redemtion“.

Die Firma Koch Media GmbH ist in erster Linie bekannt für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an Computersoftware. Offensichtlich verfolgt das Unternehmen aber auch urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen an Filmwerken.

Update 15.08.2013

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Koch Media GmbH vom 15.08.2013 zur Prüfung vor. Die Kanzlei rka Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Abmahnerin. Hintergrund ist eine angeblich im Mai 2013 über ein Peer-to-Peer Netzwerk (Internet-Tauschbörse) festgestellten illegalen Verbreitung des Computerspiels „Hitman Absolution“.

Die Vertriebs- und Verbreitungsrechte an dem Computerspiel sollen von der Firma Square Enix Ltd. London erteilt worden sein.

Unterlassungsforderung: Löschung der betreffenden Dateien und Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Was fordert die Abmahnung der Koch Media GmbH?

Zunächst fordert die Koch Media GmbH Unterlassung des ganz oder teilweise Bereithaltens der Spielesoftware STRONGHOLD CRUSADERS 2 ein. Dies über eine Tauschbörse ohne Einwilligung der Rechteinhaberin. Ferner verlangt sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Schadensersatzforderung

Sie macht ferner Schadensersatzansprüche in Bezug auf die Kosten des gerichtlichen Auskunftsverfahrens geltend. Diese werden in Höhe von 57,04 € sowie Anwaltskosten für die aktuelle Abmahnung geltend gemacht. Berechnet auf der Basis eines Gegenstandswertes von 1.000 €, mithin 124,00 €.

Schließlich fordern die Anwälte der Koch Media GmbH weitere Anwaltskosten für den Schadensersatzfeststellungs- und Auskunftsanspruch in Höhe von 300,64 €.

Anstelle des sich daraus rechnerisch ergebenden Betrags von 481,68 € fordern die Anwälte dann eine pauschale Vergleichzahlung von 900,- €.

Update 15.08.2013

Am 15.08.2013 unterbreiten rka Rechtsanwälte ein Vergleichsangebot von 800,00 € pauschal, also einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten.

Hintergrund der Abmahnung der Koch Media GmbH

Das für einen Laien zunächst sehr unübersichtliche Rechtskonstrukt stellt bei näherer Betrachtung darauf ab, dass der Rechteinhaber nicht wissen kann, was sich hinter dem ermittelten Anschluss zur Tatzeit abgespielt hat. Vorsorglich schließen die Rechteinhaber daher Familienangehörige bzw. Dritte (z.B. Freunde, Besucher etc.) neben dem Anschlussinhaber in die rechtlichen Erwägungen ein. Dies wird daraus deutlich, dass die angebotene vorformulierte Unterlassungserklärung in Verbindung mit einer angebotenen Pauschalzahlung eine Erledigungsklausel enthält, die dann auch Ansprüche gegenüber etwaigen Dritten abdeckt.

Damit wird letztendlich eine in der Praxis immer wiederkehrende Fallkonstellation abgedeckt, nach der in erster Linie nicht der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies ist vielmehr ein Dritter (meisten ein Kind oder ein Besucher). Diese Personen können im Falle einer fehlenden Haftung des Anschlussinhabers in einem denkbaren Rechtsstreit auch in Anspruch genommen werden.

Was können Sie gegen eine Filesharing Abmahnung  tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Koch Media erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


*“ zeigt erforderliche Felder an

* Pflichtfelder
Ziehe Dateien hier her oder
Max. Dateigröße: 512 MB.
    Es können beliebig viele Dateien hochgeladen werden.
    *
    Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

    Ähnliche Beiträge


    Keine Kommentare vorhanden


    Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

    *
    *