Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Heinz W. Warnemann aus Dresden zur Prüfung vor. Dieser lässt über die Münchner Rechtsanwälte Breuer Lehmann eine Onlinehändlerin abmahnen. Hintergrund ist die in einem Onlineshop sowie auf Amazon angebotene Textilware mit der Bezeichnung NATURAS.
Abmahnung Heinz W. Warnemann – Rechtlicher Hintergrund
Herr Heinz W. Warnemann ist Inhaber der Marke NATURAS und betreibt nach eigenen Angaben unter der geschäftlichen Bezeichnung NATURAS sowie seit 1999 unter der Domain „naturas.de“ einen Online-Shop für Naturprodukte. Die Bezeichnung NATURAS genießt umfassenden markenrechtlichen Schutz zu Gunsten des Herrn Heinz W. Warnemann.
Dieser ist Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Marke Nr. 30 2012 006 890.1 – NATURAS, die mit Priorität vom 14.08.2012 für Dienstleistungen der Klasse 35 u. a. „Groß- und Einzelhandel, auch über das Internet, im Bereich Textilwaren“ geschützt ist.
Unsere Mandantin bewirbt und bietet in ihrem Onlineshop sowie auf Amazon Textilwaren, und zwar „Handtücher“ mit dem Zeichen NATURAS an, ohne dass Herr Heinz W. Warnemann die entsprechende Zustimmung zur Benutzung des Kennzeichens erteilt hat.
Unsere Mandantin hat das Zeichen NATURAS kurze Zeit später am 18.11.2013 als Marke für Waren der Klassen 24, 25 und 27 beim DPMA angemeldet. Die Marke wurde am 06.02.2014 eingetragen.
Durch das Bewerben, Anbieten und Veräußern von Textilwaren unter der Bezeichnung NATURAS soll unsere Mandantin eine Verletzung der älteren Kennzeichenrechte des Herrn Heinz W. Warnemann i. S. d. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG begehen.
Angesichts der Warenidentität und einer hochgradigen Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen würde Verwechslungsgefahr bestehen. Im Hinblick auf einen weiteren namentlichen Firmenzusatz unserer Mandantin wird darauf hingewiesen, dass die Firmenbezeichnung nicht geeignet ist, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen, da sich der Verkehr zur konkreten Unterscheidung der streitgegenständlichen Artikel an der Bezeichnung NATURAS orientieren würde. Ferner liegt hier eine assoziative Verwechslungsgefahr vor, da der Verkehr von einem Zusammenwirken der Marken i. S. eines Co-Brandings ausgeht.
Was fordert die Abmahnung von Heinz W. Warnemann?
Unserer Mandantin wird mit der Abmahnung aufgefordert, das Angebot von Textilwaren unter der Bezeichnung NATURAS unverzüglich einzustellen. Ferner ist sie aufgefordert, eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Woche abzugeben.
Schließlich fordern die Rechtsanwälte im Wege des Schadensersatzes die Kosten der Inanspruchnahme zu tragen. Das Unterlassungsinteresse wird mit 50.000,00 € beziffert, so dass unsere Mandantin 1.531,90 € netto zahlen soll.
Abmahnung – Was können Sie tun?
Wenn Sie eine ähnliche Abmahnung von Herrn Heinz W. Warnemann erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Senden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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