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Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung vom 09.08.2016 des Herrn Günther Dahms aus Mühlheim zur Prüfung vor. Diesen vertreten Hübsch & Weil Patent- und Rechtsanwaltskanzlei. Es geht um die Verletzung der deutschen Wortmarke DE 30 2016 010 096 – SHADOW. Abgemahnt wird ein Onlinehändler, der die Marke für die Bezeichnung eines Esstisches einsetzt.

Abmahnung von Günther Dahms – Hintergrund

Beanstandet wird die markenmäßig Nutzung der Marke SHADOW ohne vorhergehende Zustimmung oder Lizenz des Markeninhabers für die Bewerbung eines Esstisches. Dies auch noch in der gleichen Branche. Nach Auffassung der Kanzlei Hübsch & Weil besteht aufgrund der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen. Einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird. Der Markeninhaber ist bereits dahingehend angesprochen worden, weil es offenbar schon zu Verwechslungen gekommen sein soll. Durch die Verwendung des Zeichens SHADOW stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. § 14 MarkenG zu.

Abmahnung von Günther Dahms – was wird gefordert?

Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung. Sowie unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Letzteres auf der Basis eines Gegenstandswertes von 25.000,- € in Höhe von insgesamt 1.242,84 € inklusive Mehrwertsteuer.

Abmahnung – was können Sie tun?

Im Falle einer Abmahnung von Günther Dahms können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei wenden. Senden Sie mir diese über mein Kontaktformular. Ich werde sie dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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