Die Grun GmbH mit Zweigniederlassung in München mahnt direkt, ohne anwaltliche Vertretung, mit Schreiben vom 08.01.2016 einen Mitbewerber im Bereich Heizungstechnik wegen angeblich irreführender Werbung ab.
Der wettbewerbsrechtliche Vorwurf geht u.a. dahin, ein gebrauchtes Gerät irreführend als neues Gerät anzubieten, obwohl die Angebotswerbung in der Artikelbeschreibung deutlich darauf hinweist, dass das Gerät zuvor als Ausstellungsstück fungierte, welches zu Testzwecken angeschlossen wurde und aufgrund seines sehr guten Zustandes als „(wie) NEU“ angeboten wird.
Abmahnung Grun GmbH – was wird gefordert?
In einer vorformulierten Unterlassungserklärung wird von dem Unterlassungsschuldner die Verpflichtung erwartet,
es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen und nach billigem Ermessen in einer vom Unterlassungsgläubiger festzusetzenden Vertragsstrafe zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd im Internet ihre gewerblichen Angebote zu Heiztechnik einen Käufer/Verbraucher gerichtet einzustellen oder durch Dritte einstellen zu lassen, …
1. … und dabei die Verbraucher über die Beschaffenheit der Ware zu täuschen,…
2. … insbesondere es zu unterlassen, Gebrauchtwaren als neu, wie neu oder ähnlich irreführend zu bewerben.
3. … und dabei zu versuchen, gegenüber den Mitbewerbern nach § 4 Nr. 11 UWG einen Vorsprung durch Rechtsbruch zu erlangen.
4. für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Klauseln aus 1-3 dieser Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung aufgeführten Verpflichtungen hat der Unterlassungsschuldner an Fa. Grun GmbH, Grun Zweigniederlassung Deutschland, einen nach billigem Ermessen vom Unterlassungsgläubiger festzusetzende Vertragsstrafe, unter uneingeschränkt erklärtem Verzicht auf die Geltendmachung der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, zu zahlen.
5. Im Streitfall ist eine von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
Abmahnung Grun GmbH – was können Sie tun?
Wettbewerbsrecht ist eine juristische Spezialmaterie und es ist in jedem Einzelfall genau zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Unterlassungsansprüche bestehen könnten. Sodann ist zu prüfen, ob es sich im konkreten Fall empfiehlt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben oder ob andere Reaktionen zu empfehlen sind.
Generell ist zu sagen, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch einen Spezialisten überprüft werden sollten und mit diesem gemeinsam entschieden werden sollte, welcher Strategie gefolgt werden sollte. Wir empfehlen, auch bei Abmahnungen durch die Grun GmbH nicht die vorgegebene Unterlassungserklärung abzugeben, sondern vorher Rechtsrat einzuholen, da mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung weitreichende Folgen verbunden sein könnten, die möglicherweise nicht gerechtfertigt sind.
Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Grun GmbH erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Bitte übersenden Sie uns vorab die erhaltene Abmahnung, damit wir diese zur Gesprächsvorbereitung sichten können.