Mir liegt eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH aus München vor. Diese mahnt mit Schreiben vom 16.08.2019 wegen eines Urheberrechtsverstoßes ab. Die Rechtsanwälte Fuß & Jankord aus Dortmund vertreten dabei die Abmahnerin. Hintergrund ist die Nutzung zweier Fotos in einem redaktionellen Beitrag einer Webseite.
Abmahnung Great Bowery Deutschland GmbH – Rechtlicher Hintergrund
Die Great Bowery Deutschland GmbH betreibt nach eigenen Angaben eine exklusive Bildagentur. Diese lizenziert absolute High-End-Fotografien der weltweit besten Fotografen für den europäischen Markt, inkl. Großbritannien und der Schweiz.
Die Great Bowery Deutschland GmbH hat aufgrund einer Internetrecherche festgestellt, dass die Abgemahnte Fotos auf ihrer Internetseite verwendet. Die Verwendung erfolgte ohne die hierfür erforderliche Einwilligung der Lizenzgeberin.
Bei den Fotografien handelt es sich um Lichtbildwerke, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt sind. Fotografien genießen Schutz als Lichtbildwerke i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Das ist etwa bei besonders künstlerischen oder ästhetischen Fotos der Fall. Anhaltspunkte für die hinreichende Individualität sind z. B. ein besonderer Bildausschnitt, Licht- und Schattenkontraste, Schärfen und Unschärfen, wie diese bei den vorliegenden Fotografien zu erkennen sind. Durch die unerlaubte Verwendung des Lichtbildwerkes verletze die Abgemahnte deshalb das der Great Bowery Deutschland GmbH als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zustehende Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).
Forderungen der Abmahnung
Die Great Bowery Deutschland GmbH fordert die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Erteilung von Auskünften binnen zwölf Tagen.
Ferner fordert sie Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 30.000,00 €, mithin 1.141,90 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sowie einen relativ hohen Lizenzschadensersatz von 8.000,00 €.
Abmahnung Great Bowery Deutschland GmbH – Was können Sie tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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