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Mir liegt eine Abmahnung der Global Merchandising Services Ltd. aus London/England zur Begutachtung vor. Die Rechteinhaberin vertreten die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel aus Hamburg. Mit Abmahnung vom 26.05.2017 stört diese die angeblicher Verletzung der Marken „Motörhead“, „Lemmy“ und „Lemmy Kilmister“.

Abmahnung Global Merchandising Services Ltd. – Rechtlicher Hintergrund

Bei der Global Merchandising Services Ltd. handelt es sich nach eigenen Angaben um einen der weltweit größten Auswerter von Merchandisingrechten der Musik- und Unterhaltungsbranche. Zu diesem Zweck verfügt die Global Merchandising Services Ltd. über Lizenzen einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musikbands, Einzelkünstler und Unterhaltungsveranstaltungen.

Insbesondere hat die Global Merchandising Services Ltd. die Marken- und Namensrechte an den Bezeichnungen „Motörhead“ (EUTM 009317082), „Lemmy“ (EUTM 014971485) bzw. „Lemmy Kilmister“ (EUTM 014969364) sowie die Rechte an der Wort-Bildmarke (EUTM 009439084) weltweit exklusiv lizenziert.

Die vorbenannten Marken sind insbesondere für Waren der Nizza-Klassen 16 eingetragen. Durch jahrzehntelange Benutzung, insbesondere im Zusammenhang mit Merchandisingprodukten der Musikgruppe „Motörhead“ bzw. ihres unter dem Namen „Lemmy“ weltbekannten Frontmanns, lan Fraser Kilmister, handele es sich darüber hinaus um bekannte Marken.

Ferner will die Global Merchandising Services Ltd. die Rechte an den Bildnissen der Musiker der Musikgruppe „Motörhead“ weltweit exklusiv lizenzieren. Die Global Merchandising Services Ltd. ist damit exklusiv zur Herstellung und Lizenzierung von Merchandisingprodukten, insbesondere in Form von Kfz-Aufklebern, unter Verwendung der entsprechenden Zeichen und Bildnisse berechtigt.

Wie die Global Merchandising Services Ltd. in Erfahrung gebracht hat, soll unsere Mandantin im Internet-Auktionshaus eBay diverse Kfz-Aufkleber unter Verwendung der von der Global Merchandising Services Ltd. lizenzierten (in der Abmahnung genauer aufgeführte) Zeichen. Dies zum Teil zugleich unter Verwendung von Bildnissen des weltbekannten Frontmanns der Musikgruppe „Motörhead“, lan Fraser „Lemmy“ Kilmister.

Die von unserer Mandantin angebotenen Artikel sind nicht von der Global Merchandising Services Ltd. hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden. Die Verwendung der von der Global Merchandising Services Ltd. lizenzierten Zeichen und Bildnisse zur Bewerbung und zum Vertrieb von Merchandisingprodukten im geschäftlichen Verkehr ohne die erforderliche Zustimmung der Global Merchandising Services Ltd. verletze nach Auffassung der Rechtsanwälte Gutsch Schlegel die ausschließlichen Rechte der Global Merchandising Services Ltd..

Abmahnung Global Merchandising Services Ltd. – Was wird gefordert?

Die Anwälte fordern die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Woche. Binnen einer weiteren Woche wird Auskunft- und Herausgabeansprüche geltend gemacht.

Des weiteren wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.500,00 € gefordert.

Ferner fordern die Anwälte Erstattung von Anwaltshonorar in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr, berechnet nach einem Gegenstandswert von 102.600,00 €. Dies beträgt nebst Post- und Telekommunikationspauschale sowie Ermittlungskosten 2.073,90 €.

Abmahnung – Was können Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Global Merchandising Services Ltd. erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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