Der Fotograf Christoph U. Bellin lässt durch Giese Rechtsanwälte aus Hamburg, von uns vertretene Mandanten mit Schreiben vom 20.01.2015 wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen. Die urheberrechtliche Abmahnung hat den Hintergrund, dass eine der Fotografien des Fotografen Christoph Bellin ohne seine Zustimmung über 5 Jahre auf einer Internetseite genutzt worden sein soll.
An einem Foto als Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG stehen dem jeweiligen Rechteinhaber nach § 15 Abs. 1 Nr.1 und 2 UrhG grundsätzlich die alleinigen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung zu. Zudem hat der Lichtbildner auch einen Anspruch aus einem Leistungsschutzrecht gem. § 72 Abs. 1 UrhG.
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte fordert neben der sofortigen Unterlassung der Nutzung des abgemahnten Fotos die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Sodann erfolgt die Berechnung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von insgesamt 1.040 € unter Heranziehung angeblich marktüblicher Lizenzgebühren auf der Basis der Vergütungstabelle für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin. Enthalten in den Berechnungen ist ein 100%iger Aufschlag wegen der fehlenden Benennung des Urhebers. Schließlich werden unter Ansatz eines Gegenstandswertes von 6.000 € Abmahnkosten von 612,80 € netto gefordert. Die Gesamtforderung beträgt 1.652,80 €.
Bei derartigen Abmahnungen sollte unbedingt auf die Einhaltung der gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geachtet werden, da anderenfalls die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung droht.