Uns liegt eine Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION aus Panama City vom 24.08.2020 vor.
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Die FRIDA KAHLO CORPORATION mahnt damit einen Onlinehändler wegen Markenverletzung durch das Anbieten eines Kulturbeutels ab. Die Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft Zierhut *IP aus München vertritt die Rechteinhaberin.
Mittlerweile liegen uns weitere gleichartige Abmahnungen der Rechteinhaberin zur Prüfung vor und zwar vom 14.09.2020 | 15.09.2020 | 08.10.2020 | 15.10.2020 |
Abmahnung FRIDA KAHLO CORPORATION – Rechtlicher Hintergrund
Die Frida Kahlo Corporation bewahrt nach eigenen Angaben die Erinnerung an das Wirken Frida Kahlos und ihrer Kunst. Ziel ist es, ihren Blick auf das Leben auch für die nächsten Generationen zu erhalten. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertreibt die FRIDA KAHLO CORPORATION Produkte in diversen Segmenten und legt dabei größten Wert auf Qualität und Kreativität. Dies gilt insbesondere für Produkte im Bereich der Bekleidung sowie für Fotografien, welche Frida Kahlo oder ihre Werke darstellen. Sie ist u. a. Inhaberin der Marke „Frida Kahlo“, die unter der Nummer 004413809 in das Register des EUIPO eingetragen ist. Die Marke genießt auch in Deutschland seit dem 22.03.2005 Schutzwirkung in den Klassen 3, 9, 14, 16, 18 und 25 der Nizzaer Klassifikation.
Der FRIDA KAHLO CORPORATION ist aufgefallen, dass der Abgemahnte über die Verkaufsplattform Etsy u. a. Kulturbeutel im deutschen Geschäftsverkehr anbietet und dabei die Marke „Frida Kahlo” verwendet. Diese Benutzung verletzt die Marke „Frida Kahlo“.
Die angebotene Ware stammt nicht von der FRIDA KAHLO CORPORATION und ist auch nicht von ihr autorisiert. Daher liegt eine unmittelbare Verwechslungsgefahr nach § 14 II Nr. 1 MarkenG, zumindest aber eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne vor, § 14 II Nr. 2 MarkenG vor. Der Abgemahnte benutze das streitgegenständliche Zeichen markenmäßig als Produktbezeichnung für identische Waren, für die die Marke der FRIDA KAHLO CORPORATION Schutz genießt.
Forderungen der Abmahnung
Die FRIDA KAHLO CORPORATION fordert die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Auskunftsansprüche binnen einer Woche.
Ferner verlangt sie binnen zwei Wochen die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 250.000,00 €, mithin 3.379,50 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
Bei Zahlung binnen einer Wochenfrist erklärt sich die FRIDA KAHLO CORPORATION mit einer Vergleichszahlung in Höhe von 2.616,90 € einverstanden. Dies einspricht einem Streitwert von 187.500,00 €.
Abmahnung FRIDA KAHLO CORPORATION – Was können Sie tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION erhalten? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an unsere Kanzlei.
Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.
Fragen kostet nichts!
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