Uns liegt eine Abmahnung der Fred Perry (Holdings) Limited aus London vor. Diese mahnt mit Schreiben vom 21.03.2019 wegen Verletzung von FRED PERRY Marken ab. Die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel aus München vertreten dabei die Abmahnerin.
Abmahnung Fred Perry (Holdings) Limited – Hintergrund
Die Fred Perry (Holdings) Limited ist nach eigenen Angaben die Holdinggesellschaft des bekannten, weltweit tätigen Bekleidungsherstellers Fred Perry. Die Holding ist Inhaberin sämtlicher Marken-, Unternehmenskennzeichen- und Namensrechte an der Bezeichnung FRED PERRY. Diese Bezeichnung wird von ihr bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen bereits seit den 50er Jahren zur Kennzeichnung von Bekleidungsstücken verwendet.
Unionswortmarke FRED PERRY
Insbesondere ist die Holding Inhaberin der am 17.12.2012 angemeldeten Unionswortmarke 11432457 – FRED PERRY. Das Warenverzeichnis umfasst u. a. „Bekleidungsstücke“.
Lorbeerkranz-Emblem
Außerdem ist sie Inhaberin sämtlicher Markenrechte an den zur Kennzeichnung von Bekleidungsstücken verwendeten Lorbeerkranz-Emblemen.
FRED PERRY Kombinationszeichen
Daneben ist die Fred Perry (Holdings) Limited auch Inhaberin des Kombinationszeichens aus dem Wortbestandteil FRED PERRY und dem zweitgenannten Lorbeerkranz-Emblem-Bildzeichen für u.a. „Bekleidungsstücke“.
Name und Marke „FRED PERRY“ genießen eine beträchtliche Bekanntheit und haben einen hervorragenden Ruf. Sie gehen zurück auf den legendären Tennisspieler Fred Perry, der das Tennisturnier von Wimbledon in den 30er Jahren dreimal in Folge gewinnen konnte. Heute handelt es sich um ein in vielen Ländern begehrtes Kult-Label für hochwertige Produkte. Damit werden in der Europäischen Union insgesamt, aber auch in Deutschland, Millionenumsätze erzielt.
Rechtlicher Vorwurf der Abmahnung
Die Fred Perry (Holdings) Limited hat durch einen Testkauf festgestellt, dass die Abgemahnte über ihren ebay.de-Shop ein Polo-Shirt mit dem Kennzeichen FRED PERRY und dem Lorbeerkranz-Emblem angeboten und ausgeliefert hat. Dabei handelt es sich um eine Fälschung, die nicht mit Zustimmung der Markeninhaberin auf den Markt gebracht wurde.
Angebot, Inverkehrbringen und Besitz des so gekennzeichneten Bekleidungsstücks stellt nach Auffassung der Abmahnerin eine identische Verletzung der betreffenden Marken der Fred Perry (Holdings) Limited sowie des Unternehmenskennzeichenrechts „FRED PERRY“ dar (Art. 9 Abs. 2 lit. a Unionsmarkenverordnung (UMV); § 15 Abs. 2 MarkenG). Die Fälschung konnte bei Inaugenscheinnahme des Testkaufs ermittelt werden, ganz abgesehen davon, dass die Darlegungs- und Beweislast nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Markeninhaber, sondern den mit markierter Ware Handelnden trifft (vgl. nur BGH GRUR 2012, 626 — Converse I, Rn. 26). Aufgrund des Testkaufs muss die Fred Perry (Holdings) Limited zudem davon ausgehen, dass auch die weiteren von dem Abgemahnten auf eBay angebotenen Fred Perry Artikel Fälschungen darstellen.
Forderungen der Abmahnung
Die Fred Perry (Holdings) Limited fordert die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie weitere Auskünfte binnen einer Woche.
Ferner fordert sie Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 100.000,00 €, mithin 2.274,50 € netto inkl. Auslagenpauschale sowie Testkaufkosten in Höhe von 35,90 €.
Abmahnung Fred Perry (Holdings) Limited – Was können Sie tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung der Fred Perry (Holdings) Limited erhalten? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an unsere Kanzlei. Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich überprüfe diese und zeige Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten auf. Gerne helfe ich Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
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