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Der Fotograf Christoph U. Bellin lässt durch Giese Rechtsanwälte aus Hamburg, von uns vertretene Mandanten mit Schreiben vom 24.02.2014 wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen. Die urheberrechtlichen Abmahnung hat den Hintergrund, dass eine der Fotografien des Fotografen Bellin ohne seine Zustimmung auf einer Internetseite verwendet wurde.

An einem Foto als Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG stehen dem jeweiligen Rechteinhaber nach § 15 Abs. 1 Nr.1 und 2 UrhG grundsätzlich die alleinigen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung zu. Zudem hat der Lichtbildner auch einen Anspruch aus einem Leistungsschutzrecht gem. § 72 Abs. 1 UrhG.

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte fordert neben der sofortigen Unterlassung der Nutzung des abgemahnten Fotos die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Sodann erfolgt die Berechnung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von insgesamt 810 € unter Heranziehung der angeblich marktüblichen Lizenzgebühren auf der Basis der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin. Hinzu kommt ein 50%iger Aufschlag wegen Mehrfachnutzung/Mehrfacheinblendung sowie ein 100%iger Aufschlag wegen der fehlenden Benennung des Urhebers.

Schließlich werden unter Ansatz eines Gegenstandswertes von 6.000 € Abmahnkosten von 546,50 € netto gefordert.

Bei derartigen Abmahnungen sollte unbedingt auf die Einhaltung der gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geachtet werden, da anderenfalls die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung droht.


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