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Mir liegt eine Abmahnung der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH aus Steinheim/Murr vom 04.02.2019 zur Prüfung vor. Die Abmahnerin vertritt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Daniel Rucireto, Partner der LENESIS (Lehman, Neunhoeffer, Sigel, Schäfer) Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. In Anspruch genommen wird ein eBay-Verkäufer wegen Verletzung der Marke FLEX.

Flex Elektrowerkzeuge GmbH Abmahnung

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Abmahnung FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH – Rechtlicher Hintergrund

Die FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH ist nach eigenen Angaben Inhaberin der Marke FLEX, registriert beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Register-Nr. 688842.

Die FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH hat festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay einen Artikel unter der Verwendung der zugunsten der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH geschützten Marke FLEX angeboten hat. Dabei besitzt er keine hierfür erforderliche Autorisierung. Er erwecke damit den unrichtigen und irreführenden Eindruck, er vertreibt Produkte der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH. Dieses Verhalten stellt sowohl eine Verletzung der Markenrecht der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH, als auch eine Verletzung wettbewerbswidriger Vorschriften (§§ 1, 3 UWG) dar.

Forderungen der Abmahnung FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH?

Die FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH fordert, es ab sofort zu unterlassen, die geschützte Marke zu verwenden bzw. verwenden zu lassen. Ferner ist die Verhaltensweise unverzüglich einzustellen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer Woche abzugeben.

Ferner wird die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,00 €, mithin 887,03 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer gefordert.

Was tun gegen eine Abmahnung der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH wegen Verletzung der Marke FLEX erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei.Übersenden Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    Rechtliche Einschätzung | Flex als Gattungsbegriff?

    Eine Markenverletzung liegt nach unserer derzeitigen rechtlichen Einschätzung nicht vor. Die von der Abmahnung Betroffenen verwenden den Begriff FLEX nicht markenmäßig, sondern nur beschreibend für einen Trennschleifer. Bei den Begriffen „Flex“ bzw. „flexen“ handelt es sich um seit Jahrzehnten in den allgemeinen Sprachgebrach eingegangene Synonyme für Winkelschleifer oder Trennschleifer bzw. für trennschleifen. Damit entfallen nach diesseitiger Ansicht markenrechtliche Unterlassungsansprüche aufgrund eines entsprechenden Freihaltebedürfnisses. Dies gilt auch bei einer eingetragenen Marke. Soweit uns bekannt ist, liegen derzeit (noch) keine gerichtlichen Entscheidungen vor, die einen rechtlichen Anspruch der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH bestätigt oder abgewiesen haben.

    Update 06.11.2019

    Mittlerweile liegen uns weitere Abmahnungen der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH vom 29.10.2019 und 06.11.2019 zur Prüfung vor. Das Unternehmen stützt markenrechtliche Unterlassungsansprüche weiterhin auf die deutsche Marke „Flex“. Neuerdings fordert die vertretende Rechtsanwaltskanzlei allerdings Abmahnkosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von 20.000 €, mithin 1.171,67 €.


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