Uns liegt eine Abmahnung vom 26.10.2018 der Feelino GmbH sowie deren Geschäftsführer Werner Gläser persönlich aus Murrhardt vor. Die Abmahner vertreten ihre Rechtsanwälte Jakober.
Es geht um eine Onlinehändlerin wegen der Verletzung eines geschützten Designs an einer Teetasse mit einer sichtbaren Herzform.
Abmahnung Feelino GmbH u. a. – Sachverhalt
Die Feelino GmbH betreibt nach eigenen Angaben seit vielen Jahren als Inhaber des Unternehmens Feelino® einen erfolgreichen Groß- und Internethandel mit Teeprodukten. Darunter befinden sich Glaswaren und Geschenkesets, welcher sowohl in Deutschland und Europa, als auch weltweit am Markt agieren.
Die Feelino GmbH ist zudem Herstellerin von doppelwandigen Gläsern, Tassen und Kannen in jeweils verschiedenen Ausführungen und Designs. Diese sind ebenfalls seit vielen Jahren auf dem Markt erhältlich, besitzen eine große Bekanntheit generieren auch einen dementsprechend hohen Absatz. Die Produkte, Designs und Kennzeichnungen der Feelino GmbH sind rechtlich geschützt. Dies insbesondere durch entsprechenden Markenschutz, Geschmacksmuster-/Designschutz, Unternehmenskennzeichnungsschutz, Wettbewerbsschutz.
Zusätzlich sei die Feelino GmbH Herstellerin und Vertriebsfirma einer doppelwandigen Tee-/Kaffeetasse mit charakteristischer Herzform im Inneren der Tasse. Diese spezifische Charakteristika in Gestalt der doppelwandigen Tasse mit einer sichtbaren Herzform im Inneren der Tasse habe sich der Geschäftsführer Werner Gläser als europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster unter der Register-Nr. 002349811-0001 mit Eintragungsdatum vom 02.12.2013 beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen lassen.
Rechtlicher Verstoß
Die Feelino GmbH hat bzgl. dieses Geschmacksmusters in Gestalt einer doppelwandigen Tasse mit Herzform im Inneren der Tasse in allen 28 EU-Mitgliedstaaten ein Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz. Sie besitzt dementsprechend die alleinigen und ausschließlichen Nutzungsrechte an dieser speziellen und spezifizierten Tasse. Als ausschließliche Rechteinhaberin kann die Feelino GmbH daher Dritten verbieten, das streitgegenständliche Geschmacksmuster ohne ihre Zustimmung zu benutzen.
Rechtlicher Vorwurf beim Verstoß gegen die Abmahnung der Feelino GmbH
Die Feelino GmbH hat festgestellt, dass die abgemahnte Onlinehändlerin über ihren Amazon-Account seit dem 08.08.2018 doppelwandige Gläser/Tassen in der Größe 240 ml mit sichtbarer Herzform in der Innentasse anbietet, was beweisgesichert sei. Das Gleiche ist der Fall bei ihrem ebay-Account am 04.09.2018 die streitgegenständlichen doppelwandigen Gläser/Tassen mit sichtbarer Herzform in der Innentasse zum Verkauf angeboten. Dies sei ebenfalls vollumfänglich beweisgesichert. Darüber hinaus veröffentliche die abgemahnte Onlinehändlerin über ihren Instagram-Account ebenfalls die streitgegenständlichen Herztassen, was ebenfalls beweisgesichert wurde.
Die von der abgemahnten Onlinehändlerin eingestellten doppelwandigen Gläser/Tassen mit sichtbarer Herzform in der Innentasse verstoßen gegen das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Feelino GmbH. Damit sind sämtliche in ihrem Besitz befindlichen sowie von ihr veräußerten und/ oder vertriebenen bzw. weitergegebenen Gläser/Tassen als Plagiate schutzrechtlich zu qualifizieren. In sämtliche Schutzrechte Nutzungen der Plagiate ist eingegriffen.
Der Vergleich ihres Plagiats mit dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster lässt evident zutage treten, dass ihr Plagiat die prägenden und schutzrechtlich geschützten Merkmale (schwebende sichtbare Herzform im Innenglas) des Gemeinschaftsgeschmacksmusters der Feelino GmbH unrechtmäßig übernehme.
Flankierend anzumerken ist, dass der technische Unterschied eines Henkels keinen schutzrechtlich relevanten Unterschied darstelle und dementsprechend schutzrechtlich unbeachtlich ist.
Der Gesamteindruck ihres Plagiats ist mit dem Gesamteindruck des geschützten Gemeinschaftsgeschmacksmusters der Feelino GmbH identisch. Die prägenden Gestaltungsmerkmale sind identisch übernommen.
Lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz
Darüber hinaus genießt die Feelino GmbH in Bezug auf die doppelwandigen Tassen/Gläser mit einer sichtbaren Herzform im Innenglas einen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz bzw. lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz gemäß §§ 3, 4 Nr. 3 UWG. Das prägnante Merkmal der sichtbaren Herzform im lnnenglas/-tasse eines doppelwandigen Glases/Tasse stellt evident eine wettbewerbliche Eigenart dar. Diese ist der Feelino GmbH zuzuschreiben. Da die abgemahnte Onlinehändlerin die prägenden Merkmale der Herztasse der Feelino GmbH nahezu identisch übernommen hat, werde eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeigeführt.
Keine Legitimation durch die Rechteinhaberin
Für die in dem Vertrieb und Verkauf der abgemahnten Onlinehändlerin befindlichen doppelwandigen Tassen/Gläser mit Herzformen im Inneren habe weder sie noch ein Dritter eine Legitimation/Genehmigung der Feelino GmbH erhalten. Somit verstoße die Onlinehändlerin gegen das aufgezeigte Schutzrecht der Feelino GmbH, welche die ausschließlichen Nutzungsrechte im gesamten Territorium der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland, an doppelwandigen Tassen/Gläsern mit einer sichtbaren Herzform im lnnenglas/ -tasse besitze.
Was fordert die Abmahnung Feelino GmbH?
Rechtsanwälte Jakober fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von zehn Tagen. Ferner fordern sie die Erstattung von Anwaltshonorar in Höhe einer 1,6 Geschäftsgebühr, mithin 2.561,83 € inkl. Auslagenpauschale. Hinzu kommen und Umsatzsteuer, berechnet nach einem Gegenstandswert von 75.000,00 €.
Ferner verlangen sie Auskunftsansprüche über Art und Umfang der Nutzung. Ebenfalls wird ein Schadensersatzanspruch nach Vorlage der Auskünfte geltend gemacht, dessen Höhe nicht unter 5.000,00 € liegen solle.
Vergleichsangebot
Die Abmahnerin unterbreitet ein Vergleichsangebot dahingehend, dass die abgemahnte Onlinehändlerin binnen einer Frist von zehn Tagen folgendes unternimmt:
- die gewerbliche Nutzung in jeder Art und Weise von doppelwandigen Tassen/Gläsern mit einer sichtbaren Herzform im Innenglas/-tasse mit sofortiger Wirkung unterlässt.
- Ferner muss sie die „beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ abgeben.
- Schließlich muss sie die erbetenen Auskünfte erteilen bzw. alternativ die Herkunft der streitgegenständlichen Tassen/Gläser mitteilen.
- Bei Erfüllung dieser Vergleichspunkte reduziert sich der Schadensersatzbetrag auf 3.500,00 €.
Was können Sie gegen die Abmahnung der Feelino GmbH tun?
Die rechtliche Einschätzung, ob ein Produktdesign im Einzelfall tatsächlich ein Unionsdesign verletzt ist oft nicht einfach festzustellen. Das Gleiche gilt für die Relevanz aufgrund eines ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes. Es kann auf eine Übereinstimmung der geschützten Merkmale bzw. Feststellung von wesentlichen Abweichungen oder auch des vorbekannten Formenschatzes ankommen. Häufig ist aber zu berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen der regelmäßig anzusetzenden hohen Streitwerte beträchtlich sind.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Feelino GmbH erhalten haben, dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Sie können mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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