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Mir liegt eine Abmahnung der FC Bayern München AG mit Schreiben vom 11.07.2012 zur Prüfung vor.  Die Abmahnerin vertritt die Kanzlei Beiten Burkhardt aus München. Diese hat für Ihre Mandantin gegenüber einem Unternehmer eine Abmahnung ausgesprochen. Dies, weil von diesem zwei markenrechtlich geschütze Kennzeichen des Vereins im Rahmen zweier Domains registriert worden sind.

Forderungen der Abmahnung der FC Bayern München AG

Gefordert wird  Unterlassung des Gebrauchs der Domains und Beseitigung des Störungszustandes durch Freigabe der Domains bei den jeweiligen Registraren.

Deneben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem fordert die Kanzlei auf der Basis eines Gegenstandswertes von 150.000,- € die Erstattung von Abmahnkosten. Dies in Höhe von insgesamt 2.080,50 € netto.

Hinweis: Bereits bei der Registrierung einer Domain ist Vorsicht geboten, wenn die Sachverhaltsumstände und der Domaininhalt selbst ergeben, dass und welche Nutzung der Domaininhaber im geschäftlichen Verkehr beabsichtigt. Der Grundsatz, dass eine inhaltsleere Homepage noch keine Aussage im Hinblick auf ein konkretes Waren- und Dienstleistungsangebot zulässt, könnte dann im Sinne einer rechtsverletzenden Benutzung im Sinne des Markenrechts widerlegt sein (OLG Hamburg Urt. v. 28.07.2005 – Az.: 5 U 141/04.

Abmahnung der FC Bayern München AG – was tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der FC Bayern München AG erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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