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Mir liegt eine Abmahnung der Firma Erdmann – Lederbekleidung Hans-Werner Erdmann e.K. vom 04.11.2015 zur Prüfung vor. Die Abmahnerin mahnt mit Schreiben vom wegen Verletzung der deutschen Wort-/Bildmarke DE 305 11 213 – ERDMANN Lederbekleidung ab. Diese Marke beansprucht u.a. Schutz für Bekleidungsstücke, insbesondere Lederjacken der Klasse 25. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Cornelius Matutis vertritt die Firma Erdmann – Lederbekleidung.

Lederjacke von Erdmann

© Andrey Kiselev | # 114862760 | stock.adobe.com

Abmahnung Erdmann – Lederbekleidung – Hintergrund

Beanstandet ist die Bewerbung einer auch als Polizeijacke bekannten Lederjacke bei einem privaten eBay Angebot mit dem streitgegenständlichen Wortbestandteil der Wort-/Bildmark ERDMANN.

Hinzu kommt allerdings, dass die Bewerbung der Lederjacke zugleich unter dem Namen des richtigen Herstellers angeboten ist. In der Art und Weise der Bewerbung sieht der Markeninhaber eine Markenverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr.1 und Nr. 2 MarkenG. Dritten ist es nach seiner Auffassung untersagt, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität des Zeichens mit der Marke und der Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht. Es ist Warenidentität gegeben. Ferner liegt im Rahmen der Rufausbeutung auch ein Wettbewerbsverstoß vor, da die Wertschätzung der Marke und die geschäftliche Bezeichnung des Namens ERDMANN genutzt ist.

Was fordert die Abmahnung?

Aufgrund der Markenverletzung sind nach Auffassung des Markeninhabers Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegeben. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ferner verlangt der Anwalt Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.531,90 €.

Was können Sie tun gegen eine Abmahnung Erdmann – Lederbekleidung?

Im Falle einer Abmahnung können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei wenden. Übersenden Sie einfach die erhaltene Abmahnung. Ich werde diese einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Nutzen Sie im Weiteren die Erfahrungen meiner Kanzlei bei der Abwicklung derartiger markenrechtlicher Abmahnungen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung.


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