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Uns liegt eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH zur Prüfung vor. Die Urheberin vertritt Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. Dieser mahnt wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke ab.

Betroffen sind die Werke von „Paul Kalkbrenner – Cloud Rider“, „Paul Kalkbrenner – Feed Your Head“, „Paul Kalkbrenner – Mothertrucker“

Hintergrund der Abmahnung der DigiRights Administration GmbH

Nach ihrer Darstellung ist die DigiRights Administration GmbH Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die Tonaufnahmen im Internet in File-Sharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen, öffentlich zugänglich zu machen.

Die DigiRights Administration GmbH behauptet, dass durch Einschaltung des externen Dienstleisters SKB UG beweissicher dokumentiert ist, dass die Tonaufnahmen durch das Verwenden der Internettauschbörse Bittorent anderen Nutzern dieser Tauschbörse weltweit zugänglich gemacht wurde. Dieses ist über den Internetanschluss des Antragsgegners erfolgt.

Die DigiRights Administration GmbH hat den Anschlussinhaber über dass zuständige Landgericht München ein Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt. Danach hat das Landgericht eine offensichtliche Rechtsverletzung festgestellt und dem Internetprovider der Betroffenen eine Auskunftserteilung gestattet.

Daher steht aufgrund der Ermittlungen fest, dass die Tonaufnahmen über Internettauschbörse Bittorent anderen Nutzern dieser Tauschbörse weltweit zugänglich gemacht wurde.

Welche Einwendungen könnten erhoben werden?

Für den Fall, dass sich der Abmahnungsgegner auf den Standpunkt stellen will, die Verletzungshandlung selbst nicht begangen zu haben, so trifft ihn zur Entkräftung des Anscheinsbeweises eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009 – 6 W 95/09).

Es reicht demnach nicht aus, die Tat nur zu bestreiten oder pauschal auf Dritte zu verweisen. Gelingt dem Abmahnungsgegner der Nachweis nicht, hafte er als Täter der Rechtsverletzung.

Forderungen der Abmahnung von DigiRights Administration GmbH?

Die DigiRights Administration GmbH fordert dazu auf, es ab sofort zu unterlassen, ihre urheberrechtlich geschützten Werke zum Download anzubieten. Und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Für den Fall, dass der Abmahnungsgegner die Rechtsverletzung selbst begangen hat, macht sie sowohl Aufwendungs- als auch Schadensersatzansprüche geltend.

  • Sie fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung,
    die urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen oder Teile hiervon, der Öffentlichkeit über die Internettauschbörse Bittorrent zugänglich zu machen.
  • Außerdem kündigt die DigiRights Administration GmbH die Geltendmachung von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen an und bietet einen Vergleich in Höhe von 1.000 € an.

Vergleichsangebot in Höhe von 1.000 €.

Aufgrund der Unklarheiten im Sachverhalt und der Frage, ob eine Haftung als Täter oder Störer vorliegt, kämen nach Auffassung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian Ansprüche in unterschiedlicher Höhe in Betracht. Diese müsste im Verlauf des weiteren Verfahrens noch geklärt werden.

Um dieser Unsicherheit für beide Seiten gerecht zu werden, ist die Rechteinhaberin bereit, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Die DigiRights Administration GmbH bietet dem Antragsgegner daher die außergerichtliche Erledigung aller aus der oben bezeichneten Urheberrechtsverletzung gegen ihn oder seine Haushaltsangehörigen möglicherweise bestehenden Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.000 € an.

Abschließend weist die DigiRights Administration GmbH auch noch darauf hin, dass ein Gerichtsverfahren andernfalls das Risiko deutlich höherer Kosten in sich birgt.

Was tun gegen die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne unverbindlich per Kontaktformular an meine Kanzlei und nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falls in Anspruch. Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der weitergehenden Betreuung der Angelegenheit beauftragen möchten. Insofern vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein individuelles Pauschalhonorar.


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