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Mir liegt eine Abmahnung der Christian Wippermann GmbH zur Prüfung vor. Die Kanzlei Funk Tenfelde Rechtsanwälte aus Osnabrück vertritt die Abmahnerin. Grund der Abmahnung ist eine Markenverletzung bei Amazon durch Anhängen an ein fremdes Angebot?

Hintergrund einer Abmahnung der Christian Wippermann GmbH

Mit Schreiben vom 06.03.2015 mahnt die Kanzlei Funk Tenfelde Rechtsanwälte, Osnabrück für Ihre Mandantin Christian Wippermann GmbH und Herrn Christian Wippermann persönlich einen Amazon Händler ab. Hintergrund ist, dass dieser sich an ein Produktangebot einer Ledertasche mit einer bestimmten ASIN Nummer angehängt hat, welches auf eine bestimmte Weise mit einem Markennamen gekennzeichnet ist.

Forderungen der Abmahnung von der Christian Wippermann GmbH?

Mit der Abmahnung fordert die Rechteinhaberin, die zuvor dargestellte Markennutzung ab sofort zu unterlassen. Des weiteren fordert sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr. Schließlich verlangt sie Erstattung der Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 50.000 €. Diese betragen insgesamt 1.764,50 €.

Was tun nach einer Abmahnung?

Bei einer markenrechtlichen Abmahnung von der Christian Wippermann GmbH sollten Sie unbedingt auf eine Einhaltung der Frist achten, da anderenfalls die Beantragung einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung droht. In letzterem Fall würden weitere erhebliche Kosten entstehen.

Ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt sollten Sie nicht handeln. Geben sie vor allem nicht voreilig eine vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Dies kann zu unberechtigten Verpflichtungen führen. In vielen Fällen gibt es alternative Verhaltensmöglichkeiten, um einer Abmahnung zu begegnen. Ob es in Ihrem Fall ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Senden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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