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Uns liegt eine Abmahnung der Coty Germany GmbH zur Prüfung vor. Das Unternehmen ist Herstellerin und exklusive Lizenznehmerin eines Markenparfüms. In dieser Eigenschaft lässt sie einen eBay Anbieter wegen der Verletzung von Markenrechten abmahnen. Hintergrund ist das Angebot und der Vertrieb eines Parfüms ohne dazugehörige Verpackung.

Die Coty Germany GmbH vertritt die Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz Lubberger, Lehment Rechtsanwälte aus Berlin.

Abmahnung Coty Germany GmbH | rechtlicher Hintergrund

Die Anwälte der Rechteinhaberin begründen die Markenverletzung damit, dass der Vertrieb von unverpackten Parfüms die Markenrechte der Rechteinhaberin gemäß Art. 9 Absatz 1 Buchstabe a) und c) Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) verletzt.

Die Rechte an den Waren sind, so die Argumentation, nicht gemäß Art. 13 Abs. 2 GMV erschöpft, da es unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH C-324/09 – L’Oreal ./. eBay, Rn. 75-83 berechtigte Gründe gibt sich dem Weitervertrieb der Waren ohne Verpackung zu widersetzen.

Der Vertrieb von unverpackten Waren verletzt die Identitäts- und Garantiefunktion der Marke, da die nach Art. 19 ABs. 1 Buchst. a) und g) der Kosmetikverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Identifizierung des Herstellers auf den Verpackungen aufgedruckt sind. Ferner sind die zwingend anzugebenden Bestandteile des Produktes ausschließlich auf der Verpackung gekennzeichnet.

Durch den Vertrieb von unverpackten Parfüms wird zudem das Image der Marke verletzt, da die Verpackung von Luxusparfüms ebenso wie der Flakon die Wertschätzung der Ware und damit den Ruf der Marke verkörpert.

Abmahnung Coty Germany GmbH | Forderungen

Die Coty germany GmbH verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen durch

  • Mitteilung von Name und Anschrift der Vorlieferanten, von denen die unverpackten Parfüms per Fonds erworben wurden
  • sowie  den Umfang, in dem die Parfümprodukte unter der streitgegenständlichen Marke ohne Verpackung vertrieben wurden unter Angabe der vollständigen Umsätze und des erzielten Gewinns sowie Vorlage aussagekräftiger Belege.

Schließlich verlangt die Abmahnerin die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 50.000 €. Insgesamt berechnen die Anwälte 1.531,90 €.

Was können Sie tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Coty Germany GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Diese können Sie mir gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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    Folgendes sollten Sie beachten

    Eine Markenverletzung kann gem. § 14 MarkenG erst dann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen, wenn eine Tätigkeit „im geschäftlichen Verkehr“ vorliegt. Private Anbieter können keine Markenrechte verletzen, es sei denn die Angebotstätigkeit erreicht ein „gewerbliches Ausmaß“.

    Die Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen/unternehmerischen Angeboten ist häufig nicht leicht zu treffen. Beachten Sie insoweit auch unseren Beitrag zur Abmahnungsgefahr beim Privatverkauf in gewerbsmäßigen Umfang.

    Im Zweifel ziehen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu rate, der Ihnen weiter hilft. Unsere Kanzlei ist im Bereich des Markenrechts spezialisiert und unterstützt Sie im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung gerne.


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