Uns liegt eine Abmahnung vom 05.05.2015 durch Herrn Christoph Bellin zur Prüfung vor. Rechtsanwalt Florian Giese aus der Kanzlei Giese Rechtsanwälte, Hamburg spricht eine urheberrechtliche Abmahnung aus. Der Vorwurf besteht darin, dass ein von seinem Mandanten erstelltes Foto ohne Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechtes kommerziell genutzt wurde.
Hintergrund der Abmahnung?
Die Kanzlei fordert neben der sofortigen Unterlassung der Nutzung des abgemahnten Fotos.Aus der Sicht von Herrn Bellin bedarf es vor der Nutzung und Veröffentlichung eines seiner Fotos seine Zustimmung.
An einem Foto als Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG stehen dem jeweiligen Rechteinhaber nach § 15 Abs. 1 Nr.1 und 2 UrhG grundsätzlich die alleinigen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung zu. Zudem hat der Lichtbildner auch einen Anspruch aus einem Leistungsschutzrecht gem. § 72 Abs. 1 UrhG.
Was fordert die Abmahnung von Christoph Bellin?
Es erfolgt die Berechnung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von insgesamt 600 €. Diese Berechnung auf der Basis der Vergütungstabelle für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin. Enthalten in den Berechnungen ist ein 50% Aufschlag wegen einer Langzeitarchivierung. Ferner ein 50%iger Aufschlag wegen Mehrfachnutzung/Mehrfacheinblendung in unterschiedliche Internetdomains. sowie ein 100%iger Aufschlag wegen der fehlenden Benennung des Urhebers.
Weiter fordert sie die Abgabe einer beigefügten und vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Schließlich werden unter Ansatz eines Gegenstandswertes von 6.600 € Abmahnkosten von 546,50 € netto gefordert. Die Gesamtforderung beträgt somit 1.146,50 €.
Abmahnung erhalten – was tun?
Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnungen von Christoph Bellin sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung achten, da anderenfalls die Beantragung einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung droht.
Sprechen Sie vor irgendeiner Reaktion unverbindlich mit Rechtsanwalt Harzheim im Rahmen eine kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles, bevor Sie handeln. Möglicherweise lässt sich die Forderung abwenden oder reduzieren. Schicken Sie uns bitte Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular.