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Mir liegt eine Abmahnung des Fotografen Christoph U. Bellin vom 24.02.2014 zur Prüfung vor. Dieser mahnt unseren Mandanten wegen der Nutzung eines seiner Fotos ab. Rechtsanwalt Florian Giese aus der Kanzlei Giese Rechtsanwälte, Hamburg spricht die urheberrechtliche Abmahnung aus.

Abmahnung Christoph Bellin – Hintergrund

Die urheberrechtlichen Abmahnung hat den Hintergrund, dass eine der Fotografien des Fotografen Bellin ohne seine Zustimmung auf einer Internetseite verwendet wurde.

An einem Foto als Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG stehen dem jeweiligen Rechteinhaber nach § 15 Abs. 1 Nr.1 und 2 UrhG grundsätzlich die alleinigen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung zu. Zudem hat der Lichtbildner auch einen Anspruch aus einem Leistungsschutzrecht gem. § 72 Abs. 1 UrhG, also auf Nennung seines Namens.

Forderungen der Abmahnungen von Christoph Bellin

Rechtsanwalt Florian Giese fordert jeweils neben der sofortigen Unterlassung der Nutzung des abgemahnten Fotos die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Sodann erfolgt die Berechnung eines Lizenzschadensersatzes in Höhe von insgesamt 810 €.

Dabei zieht er die marktüblichen Lizenzgebühren auf der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin hinzu.

Des Weiteren berechnet er einen 50%igen Aufschlag wegen Mehrfachnutzung/ Mehrfacheinblendung sowie einen 100%igen Aufschlag wegen der fehlenden Benennung des Urhebers.

Schließlich fordert der Anwalt unter Ansatz eines Gegenstandswertes von 6.000 € Abmahnkosten von 546,50 € netto bzw. 612,80 €. Die Gesamtforderung beträgt 1.652,80 €.

Update 20.01.2015

Mir liegt auch eine weitere Abmahnung des Herrn Christoph U. Bellin vom 20.01.2015 zur Begutachtung vor. Auch hier vertritt die Kanzlei Giese Rechtsanwälte aus Hamburg den Rechteinhaber. Im Fall vom 20.01.2015 soll das Werk ohne seine Zustimmung schon über 5 Jahre auf einer Internetseite genutzt worden sein. In diesem Fall berechnet er den Lizenzschadensersatz somit auf insgesamt 1.040 €.

Update 05.05.2015

Mir liegt auch liegt eine Abmahnung vom 05.05.2015 durch Herrn Christoph Bellin zur Prüfung vor. Der Vorwurf besteht darin, dass ein von seinem Mandanten erstelltes Foto ohne Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechtes kommerziell genutzt wurde. Die Forderung nach Lizenzschadensersatz beträgt hier insgesamt nur 600,- €.
Weiter fordert der Anwalt die Abgabe einer beigefügten und vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Schließlich werden unter Ansatz eines Gegenstandswertes von 6.600 € Abmahnkosten von 546,50 € netto gefordert. Die Gesamtforderung beträgt somit 1.146,50 €.

Was tun gegen eine der Abmahnungen?

Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnungen von Christoph Bellin sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung achten, da anderenfalls die Beantragung einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung droht.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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