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Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Brabus GmbH zur Prüfung vor. Die Kanzlei Brinkmann Patentanwälte vertritt Brabus. Der Vorwurf lautet unerlaubte Verwendung geschützter Kennzeichen der Brabus GmbH. Bei der Kanzlei Brinkmann Patentanwälte handelt es sich um eine alteingesessene u.a. im Bereich des Markenrechts tätige Kanzlei, die keine unseriösen Abmahnungen ausspricht.

Abmahnung Brabus GmbH: Hintergrund?

In der Abmahnung legen die Patentanwälte dar, dass die Brabus GmbH eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der hochwertigen Fahrzeugveredelung ist.

Weiter werden die geschützten Marken der Firma Brabus GmbH genannt. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass das abgemahnte Unternehmen eine oder mehrere Marken der Firma Brabus GmbH beim Angebot eines oder mehrerer Kraftfahrzeuge verwendet. Letzteres ohne Erlaubnis von Brabus.

Die Patentanwälte führen aus, dass es sich bei den Fahrzeugen – oder den Fahrzeugteilen im Falle einer Fahrzeugveredelung – nicht um Originalfahrzeuge bzw. Originalteile der Firma Brabus GmbH handelt. Vielmehr liegen Plagiate vor, die nicht von der Firma Brabus GmbH stammen.

Was fordert die Abmahnung von Brabus?

Die Anwälte machen im fremden Namen zunächst einen Unterlassungsanspruch geltend. Ferner fordern sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem kündigen die Patentanwälte einen Kostenerstattungsanspruch an. Die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten werden allerdings der Höhe nach nicht benannt. Es ist jedoch mitgeteilt, dass aufgrund des hohen Fahrzeugwertes von einem hohen Gegenstandswert auszugehen ist. Demzufolge ist von erheblichen Rechtsanwaltskosten auszugehen.

Was können Sie gegen die Abmahnung tun?

Sie sollten sich wehren, wenn Sie eine Abmahnung der Brabus GmbH in den Händen halten. Es ist zu berücksichtigen, dass die Brabus GmbH mit der Abmahnung ihre Markenrechte verteidigt. Dies, wenn Sie feststellt, dass Plagiate ihrer Produkte auf den Markt kommen. Ob die in einer solchen Abmahnung geltend gemachten Ansprüche sich im Einzelfall als berechtigt herausstellen, bedarf jeweils einer gründlichen Prüfung.

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.

Fragen kostet nichts!


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