Die belgische Firma BR Housing Company Bvba mahnt regelmäßig ab. Dies über den Aachener Rechtsanwalt Marcel van Maele. Es geht um Onlinehändler, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Marke Ocean Breeze nutzen.
Die erste Abmahnung, die uns erreichte, stammt vom 06.01.2017.
UPDATE 26.03.2019 – weiter Abmahnungen der BR Housing Company
Regelmäßig erreichen uns weitere Abmahnungen der Firma BR Housing Company Bvba wegen Verletzung der Marke OCEAN BREEZE. Insbesondere liegt uns eine Abmahnung vom 19.01.2018 und zuletzt vom 21.03.2019 zur Prüfung vor.
Abmahnung BR Housing Company – Sachverhalt
Die Firma BR Housing Company Bvba ist nach eigenen Angaben Inhaberin einer Vielzahl von Benelux-, EU- und IR-Marken, die allesamt insbesondere für die Klasse 03 mit Parfümeriewaren, ätherischen Ölen, Kosmetikprodukten etc. geschützt sind.
Alle diese Marken nutzt die Rechteinhaberin dergestalt, dass im Wege der Auftragsproduktion Parfüm Düfte hergestellt werden. Diese werden die über verschiedene Distributionspartner im In- und Ausland vertrieben.
U. a. hat die Firma BR Housing Company Bvba durch Kaufvertrag vom 11.09.2015 vom Insolvenzverwalter der in Insolvenz gegangen Victory International B.V. bzw. Big Bang B.V., Tunnelweg 104, 6468 EK-Kerkrade, die gesamten Marken dieser Firmen käuflich erworben. Die Umschreibung im Markenregister der WIPO, die bekanntlich rein deklaratorisch ist, wurde bereits beantragt.
Markenschutz für OCEAN BREEZE
Unter den auf die Firma BR Housing Company Bvba übergegangenen Marken befindet sich auch die IR-Marke 602756 „Ocean Breeze“. Diese Marke, die ursprünglich als Benelux-Marke von Herrn Joannus Nievelstein als seinerzeitigem Inhaber der Firma Kecofa B.V. angemeldet wurde, ist bereits seit dem 18.05.1993 registriert. Sie genießt Schutz für Deutschland, Frankreich, Italien und Benelux für die Klasse 03 mit Seifen, Parfümerieartikeln, Kosmetikartikeln, Handwaschcreme sowie Deodorants für den persönlichen Gebrauch als geschützte Waren.
Bereits seit dem Erwerb der Marke „Ocean Breeze“ vertreibt die Firma BR Housing Company Bvba über das oben erwähnte Tochterunternehmen Pacogi bzw. Distributionspartner einen Damen- und Herrenduft „Ocean Breeze“ aus der Duftserie „Black Onyx“.
Der Vertrieb erfolgt an Großhändler, die ihrerseits die Produkte größtenteils an Wiederverkäufer verkaufen. Laut Rechtsanwalt Marcel van Maele sollen entsprechende Verkaufsrechnungen an Großhändler in Deutschland ebenso wie in anderen Ländern, in denen die Marke „Ocean Breeze“ Schutz genießt, vorliegen. Die Firma BR Housing Company Bvba plane für dieses Jahr mit den „Ocean Breeze“ Parfümprodukten Umsätze im deutlich 6-stelligen Bereich.
Zusätzlich wird angemerkt, dass die Marke „Ocean Breeze“ auch von der Firma Big Bang B.V., die ebenfalls seinerzeit von Rechtsanwalt Marcel van Maele vertreten wurde, wie auch von der Firma Kecofa umfangreich genutzt wurde.
Vorwurf laut Abmahnung
Die Firma BR Housing Company Bvba hat jeweils ermittelt, dass die jeweils abgemahnten Onlinehändler auf ihren Webseiten Produkte unter Verwendung der Marke „Ocean Breeze“ zum Kauf anbieten, ohne dass eine Zustimmung des Markeninhabers vorliegt.
Der Vertrieb derartiger Produkte unter der Kennzeichnung „Ocean Breeze“ stellt nach Ansicht des Rechteinhabers eine eklatante Verletzung der der Firma BR Housing Company Bvba zustehenden Rechte gem. § 14 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 MarkenG dar.
Für die angesprochenen Verbraucherkreise besteht überdies eine hohe Verwechslungsgefahr. Dies schon aus dem Grund, dass jedenfalls diejenigen Verbraucherkreise, die Produkte der Firma BR Housing Company Bvba kennen, aber auch andere Verbraucherkreise, die einerseits die Produkte der Firma BR Housing Company Bvba sehen und andererseits die Produkte der Onlinehändlerin, der Vermutung unterliegen können, dass es unternehmerische Verbindungen zwischen der Onlinehändlerin und dem Unternehmen der Firma BR Housing Company Bvba gibt.
Forderung der Abmahnung von BR Housing Company
Rechtsanwalt Marcel van Maele fordert für seine Mandantin, den Vertrieb derart verwechslungsfähiger Produkte mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr fordert er ferner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von 10 Tagen.
Innerhalb der gleichen Frist fordert die Rechteinhaberin zur Bezifferung eines Schadensersatzanspruchs der Rechteinhaberin Auskunft. Diese bezieht sich auf sämtliche eingekauften und verkauften Produkte unter Nennung der Einkaufs- und Verkaufspreise. Letztere müssen nach Stückzahlen und Monaten aufgelistet werden. Schließlich ist der erzielte Gewinn ohne Berücksichtigung von sogenannten Gemeinkosten mitzuteilen.
Sodann fordert RA van Maele die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 100.000,00 €, mithin 1.973,90 €.
Abmahnung der Firma BR Housing Company – Was tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung durch die Firma BR Housing Company Bvba erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei.
Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.