Uns liegt eine Abmahnung von Herr Andreas Burghartz aus Nickenich vor. Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven vertritt den Abmahner. Es geht um die Nutzung mehrerer Fotos unter Verletzung von Urheberrechten auf einem privaten eBay-Auftritt.
Abmahnung Andreas Burghartz – Hintergrund
Herr Andreas Burghartz habe laut Abmahnung festgestellt, dass mehrere von ihm geschaffene Fotos über den privaten eBay-Auftritt des Abgemahnten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Er verwende diese Fotos ohne die erforderliche vorherige Einwilligung des Abmahners.
Fotografien seien gemäß § 2 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG), in jedem Falle aber gemäß § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt. Daher wäre jede Vervielfältigung sowie jedes öffentliche Zugänglichmachen der Fotos bspw. durch Einstellen im Internet ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Abmahners gestattet gewesen, §§ 72, 15 ff., 19 a UrhG.
Abmahnung Andreas Burghartz – Forderungen
Rechtsanwalt Gerstel fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer Woche. Ein Entwurf mit einem Vorschlag liegt der Abmahnung bei.
Des Weiteren verlangt Herr Burghartz Schadensersatz in Höhe von 1.350,00 €. Ferner begehrt er Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 1.000,00 €, mithin 147,56 € zzgl. Dokumentationskosten in Höhe von 154,70 €.
Abmahnung – Was können Sie tun?
Für den Fall, dass Sie ein Foto ohne Lizenz oder ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen öffentlich nutzen stehen dem Urheber bzw. dem Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. In derartigen Angelegenheiten sollte schnellstmöglich dafür gesorgt werden, dass das Bildmaterial endgültig aus dem Internet entfernt wird. Dazu gehört insbesondere auch das Löschen der Bilddatei von dem öffentlich zugänglichen Webserver.
Im Anschluss daran sollte fristgemäß eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Hinsichtlich des geltend gemachten Schadensersatzes stellt sich in begründeten Fällen dann in der Regel noch die Frage der Angemessenheit der Höhe der Forderung. Insoweit sollte jeder Einzelfall sorgfältig überprüft werden, um festzustellen, ob möglicherweise Reduzierungsmöglichkeiten bei der Berechnung des Lizenzschadensersatzes bestehen.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Andreas Burghartz erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Diese können Sie mir gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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