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Uns liegen seit 2016 mittlerweile zahlreiche Abmahnungen der AdSimple GmbH aus Gänserndorf/Österreich vor.

Diese haben in der Vergangenheit regelmäßig Webseitenbetreiber abgemahnt, weil diese eine mit einem Datenschutzerklärungs-Generator erzeugte Datenschutzerklärung ohne Quellenangabe und Verlinkung benutzten. Früher hat die Kanzlei Kuntze – Mayer & Beyer Rechtsanwälte aus München die AdSimple GmbH anwaltlich vertreten. Diese Zusammenarbeit wurde seit Anfang 2021 beendet.

Heute geht AdSimple anders vor:

Die AdSimple GmbH versendet per E-Mail aktuell ein Angebot an Unternehmen. Damit erhalten die Abgemahnten die Möglichkeit, die Datenschutztexte aus dem Datenschutz-Generator von AdSimple GmbH rechtmäßig zu verwenden. Zusätzlich erhält das Unternehmen eine gültige Premium-Lizenz mit er die Datenschutztexte weiterhin ohne Quellverweis und Link auf der entsprechenden Domain nutzen kann.

Abmahnung AdSimple GmbH – Hintergrund

Die AdSimpel GmbH bietet auf einer eigene Website einen Datenschutzerklärungs-Generator an. Über diesen kann sich jeder kostenlos eine aktuelle Datenschutzerklärung nach dem Recht der DSGVO konfigurieren. Dessen bedienten sich auch die Abgemahnten, allerdings ohne Hinweis auf die Quelle. In den Lizenzbedingungen des Anbieters findet sich u.a. die Lizenzbedingung,

Der in der Datenschutzerklärung inkludierte Verweis samt Verlinkung auf den Urheber darf nicht entfernt werden.

Letzteres hatte der von uns vertretene Abgemahnte nicht beachtet. Die AdSimple GmbH ist daher der Auffassung, dass der Betroffene die Datenschutzerklärung nutzt, ohne die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen.

Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte ist nach den Darstellungen der AdSimple GmbH. Ihrer Meinung nach ist der streitgegenständliche Text urheberrechtlich als Sprachwerk nach § 2 Nr. 1 UrhG geschützt, da er sich von der großen Zahl der alltäglichen Klauselformulierungen deutlich abhebt. Ferner sind die nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützten ausschließlichen Rechte der AdSimple GmbH verletzt. Dazu gehören insbesondere das Recht der Vervielfältigung (§ 16 UrhG), das Recht der Verbreitung (§ 17 UrhG) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

Forderungen der Rechteinhaberin

Als Angebot einer außergerichtlichen Einigung schlägt die Abmahnung von AdSimple vor, dass die Lizenz nachträglich erworben wird. Dies deshalb, weil die bis jetzt benutzte Datenschutzerklärung offenbar eine gute Lösung darstellte. Dieses Angebot gilt aber nur für die nächsten 5 Werktage.

Wichtig: Ein nachträgliches Entfernen der Texte oder Hinzufügen von Quellverweis samt Link ist nicht im Interesse von AdSimple, da diese dann für die bisherige Leistung weder Quellverweis samt Link noch die Lizenzgebühr erhält.

Sie können die Datenschutztexte im Onlineshop als Lifetime Lizenz um 499 € erwerben. Dazu müssen Ihre Domain eingeben werden. Schließlich muss auch der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden. Danach können Sie die anwaltlich geprüften Datenschutztexte von AdSimple (in Deutsch und Englisch) weiterhin auf einer Domain nutzen und jederzeit neue Texte erzeugen.

Was können Sie bei einer Abmahnung durch die AdSimple GmbH tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der AdSimple GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    Kommentare

    Timo Stockhause 28. Februar 2020 um 10:44

    Guten Tag, auch ich habe eine Abmahnung der Firma AD Simple bekommen.

    Antworten

    RA Kai Harzheim 28. Februar 2020 um 14:54

    Sehr geehrter Herr Stockhause,
    wenn Sie insoweit Hilfe benötigen oder eine kostenlose Ersteischätzung wünschen, übersenden Sie uns gerne die Abmahnung über unser Kontaktformular, oder direkt per E-Mail hilfe@abmahnungwastun.de

    RA Harzheim

    Antworten

    chris 3. Januar 2020 um 11:12

    Danke für die Veröffntlichung:)

    Antworten

    Carsten Möller 7. August 2019 um 10:26

    Fallstrick zum Passus »Ich bestätige hiermit, die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Links online zu stellen.«:
    Im anschließend erhaltenen Text (der Datenschutzerklärung) sind die DSGVO-relevanten Links in Klartext beigefügt (z.B. zu Google-Diensten).
    In letzten Satz jedoch, der den Quellverweis enthält (und auf den genau es ankommt), sind die LINKS NICHT ohne Weiteres SICHTBAR. Falls also der Text unsachgemäß direkt aus dem Browserfenster kopiert wird, kann es vorkommen, dass die Hyperlinks nicht mit aufgenommen werden. Betroffen sind »Datenschutz Generator« und der Domainname »checkmallorca.de« (Einnahmequelle für den Dienst). Diese Bereiche sind verlinkt. Bitte vor Veröffentlichung checken!

    Antworten

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