Bestimmte AGB Klauseln werden in der Praxis immer wieder verwendet und von Mitbewerbern abgemahnt.
Abmahnbare AGB Klausel
Die folgende Übersicht soll Ihnen einen knappen Eindruck einer problematischen AGB Klausel bieten. Die Aufzählung betrifft häufig abgemahnte Klauseln und ist nur beispielhaft zu verstehen. In der Praxis treten bei der Gestaltung von AGB weitaus mehr Probleme auf, die ganze Kommentare füllen.
Problematische AGB Klauseln sind z.B.:
Schützen Sie sich daher vor Abmahnungen rechtzeitig und geben Angreifern keine Chance.
Daher ist Vorsicht geboten, denn die Gestaltung von AGB kann nicht x-beliebig erfolgen, sondern ist an strikte Regeln gebunden, die sich aus geltenden Gesetzen und deren Auslegung durch die Rechtsprechung ergeben.
Bei der Erstellung von weitestgehend abmahnsicheren AGB bedarf es daher Erfahrung und sorgfältiges Vorgehen.
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Sind AGB im Onlinehandel erforderlich?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind grundsätzlich jedem Onlinehändler zu empfehlen, der als direkter Vertragspartner Fernabsatzverträge mit Verbrauchern oder Unternehmern abschließt.
Die Verwendung von AGB ist zwar nicht zwingend erforderlich, durch AGB hat der Onlinehändler aber die Möglichkeit, für ihn wichtige vertragliche Punkte mit dem Kunden zu regeln. Zudem lassen sich mit den AGB wichtige Pflichtinformationen verbinden, die der Onlinehändler gegenüber Verbrauchern im Rahmen des Fernabsatzrechts mitteilen muss.
AGB im Onlinehandel
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