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Gibt es eine Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing der Gäste – NEIN.

Zum Sachverhalt

Für Hotelbetreiber kommt eine gute Nachricht vom Landgericht Frankfurt am Main. Mit Urteil vom 18.08.2010 hat das Gericht entschieden, dass der Hotelbetreiber unter bestimmten Bedingungen nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die seine Gäste oder Dritte begehen (Az. 2-6 S 19/09).

Im konkreten Fall konnte der Betreiber des Hotels nachweisen, dass die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung nicht von dem Betreiber selbst oder von seinen Angestellten erfolgte. Deshalb konnte eine Haftung des Hotelbetreibers als Täter oder Teilnehmer ausscheiden.

Insoweit stellte sich für das Gericht die Frage, ob der Hotelbetreiber als Störer für die Rechtsverletzung, die von einem Hotelgast oder einem Dritten ausgeht, haftet. Der Hotelbetreiber konnte nachweisen, dass sein WLAN-Anschluss, den er seinen Gästen zur Verfügung stellt, ordnungsgemäß betrieben und von dem Zugriff Dritter abgesichert wurde. Die Gäste selbst wurden von dem Hotelbetreiber aufgeklärt, dass eine rechtswidrige Nutzung des Anschlusses nicht gestattet und insbesondere das unerlaubte Filesharing über seinen Anschluss verboten sei. Eine weitergehende Prüfungspflicht bestehe nach der Auffassung des Gerichts nicht. Das Gericht hat vielmehr angenommen, dass das Geschäftsmodell des Hotelbetreibers gefährdet sei, wenn die Prüfungspflichten höher liegen würden.

Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.

Diese Entscheidung ist zwar eine positive Nachricht für alle Hotelbetreiber, die ihren Gästen eine Internetnutzung zur Verfügung stellen möchten. Allerdings ist die Frage der Haftung in einem solchen Fall nicht abschließend geklärt.

Vielmehr steht z.B. der Beschluss des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung eines Internetcafés dieser Entscheidung entgegen ( Az. 310 O 433/10). Das Hamburger Gericht entschied nämlich dass der Betreiber eines Internetcafés für die unerlaubte Nutzung einer Tauschbörse hafte, wenn er nicht alle einschlägigen Ports sperre.

Was können Sie gegen die Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing der Gäste tun?

Haben sie auch eine Abmahnung wegen der Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing der Gäste erhalten? Fragen Sie uns über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne im Bereich des Filesharing.