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Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Florian Röblitz vom 13.05.2014 zur Prüfung vor. Herr Röblitz wird vertreten durch die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte aus Trier. Letztere sprechen gegenüber einem eBay Privatverkäufer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Des weiteren liegt mir auch eine urheberrechtliche Abmahnung vom 10.06.2014 des Herrn Florian Röblitz zur Prüfung vor.

Abmahnung Florian Röblitz – Hintergründe

Hintergrund ist, dass aufgrund der Vielzahl der Angebote bereits ein gewerbliches Handeln vorliegt. Somit muss er auch die gesetzlichen Informationspflichten im Onlinehandel einhalten.

Hintergrund der Abmahnung vom 10.06.2014 ist eine Urheberrechtsverletzung. Diese hängt damit zusammen, dass ein Foto von Herrn Röblitz ohne Zustimmung des Urhebers in einer eBay Auktion verwendet wurde.

Was wird mit der Abmahnung von Florian Röblitz gefordert?

Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte fordert Rechtsanwalt Tenbrock die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner verlangt er die Erstattung der durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten.

Der Rechtsanwalt fordert neben der sofortigen Unterlassung der Nutzung des in Rede stehenden Fotos auch eine Entfernung des Fotos aus dem Internet. Einschließlich entsprechender Mitteilungen an eBay und Google zur Löschung des jeweiligen Bilder Caches.

Ferner werden für die urheberrechtliche Abmahnung unter Berücksichtigung eines Gegenstandswertes von 10.000 € Abmahnkosten von 745,40 € netto gefordert.

Was können Sie gegen eine Abmahnung von Florian Röblitz tun?

Den Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes und/oder eines Urheberrechtsverstoßes sollten Sie sicherheitshalber anwaltlich überprüfen lassen. Gerade die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Handelsaktivitäten bei eBay ist oftmals nicht leicht und bedarf einiger Erfahrung.

Es empfiehlt sich nicht, die von Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, dann können Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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